Kinderbetreuung Droht Ungerechtigkeit?

Ab 2019 fällt der Anspruch auf zehn Stunden Kinder-Betreuung für jene Eltern, die nicht berufstätig sind. Das kommt nicht überall gut an, wie in Staßfurt.

05.10.2018, 04:00

Staßfurt l In der Kindertagesstätte „Regenbogenland“ in Staßfurt wird diese Neuregelung wohl die größten Auswirkungen haben: Der Anteil an Kindern, deren Eltern nicht berufstätig sind, liegt dort bei 90 Prozent. „Wenn sich der Anspruch von zehn auf acht Stunden verringert, könnte uns das personell entlasten“, sagt die Leiterin Kerstin Boße. Bei dem freien Träger der Kita, dem Kinder-, Jugend- und Familienwerk der Volkssolidarität, liest man sich aktuell noch ein in die neue Materie. Unter der Trägerschaft der Volkssolidarität läuft eine von insgesamt 17 Kindertageseinrichtungen in Staßfurt.

„Eine geringfügige Anpassung des Betreuungsschlüssels“ wird aufgrund des neuen Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) im Kinderhaus „St. Martin“ in Staßfurt erwartet. Das sagt Matthias Plehn, Geschäftsbesorger im Bistum Magdeburg als Träger der Kita in der katholischen Pfarrei. Für die Betreuung der Kinder werde nur im Hundertstel Bereich mehr Personal zur Verfügung stehen. Insgesamt erwarte man sich im Bistum durch das neue KiFöG keine großen Veränderungen. „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Matthias Plehn. „Wir hätten uns aber auch eine Festschreibung einer Freistellung im Bereich Qualitätsmanagement gewünscht.“ Wie die Berufstätigkeit der Eltern und ihr Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung geklärt werden soll, müsse im Gespräch mit Stadt und Kreis noch erörtert werden. Bisher hat der Träger aufgrund des Datenschutzes keine Auskünfte solcher Art von den Eltern verlangen dürfen.

Neun Kitas in Staßfurt und den Ortsteilen sind unterdessen in Trägerschaft der Stadt Staßfurt. Um alle Details der Neuregelungen im neuen KiFöG zu erfassen, hat die Stadtverwaltung eigens eine Mitarbeiterin dazu auf Weiterbildung geschickt, informiert Hans-Georg Köpper aus der Verwaltung. „Danach werden wir uns intensiv mit der Thematik befassen.“

Bei der Lebenshilfe Bördeland, die in Staßfurt drei Kitas betreibt, sieht man die Neuregelung kritisch: Während Kinder von Eltern mit Arbeit weiter zehn Stunden in die Kita gehen dürfen, können dies Kinder von Eltern ohne Arbeit ab Januar 2019 nicht mehr. „Ich finde es bedenklich, dass man hier gegenüber den Kindern mit zweierlei Maß misst. Das System muss gerecht bleiben“, sagt der Geschäftsführer der Lebenshilfe, Stefan Labudde. „Es darf keine Zweiklassengesellschaft in einer Kita entstehen.“

Er wirft weitere Fragen in den Raum: Sollen sich Eltern dann gegenüber der Leiterin einer Einrichtung offenbaren? Wie sollen die Eltern nachweisen, dass sie in Beschäftigung sind? Das alles ist bisher nicht geklärt. „Zur Aufgabe einer Kita gehört es nicht, die Lebenssituation der Familie zu erheben und den Anspruch festzulegen. Das würde die Erziehungspartnerschaft, die wir uns über die Jahre so mühsam erarbeitet haben, hochgradig belasten und zerstören.“ Auch die Lebenshilfe wartet dazu auf eine Abstimmung mit Stadt und Landkreis, bei der geklärt wird, wie und ob solche Angaben auch vor dem Hintergrund des Datenschutzes überhaupt erhoben werden dürfen.

„Es wird arbeitslosen Eltern oft unterstellt, dass sie ihre Kinder zehn Stunden in die Kita bringen, aber das ist nicht der Fall“, sagt Stefan Labudde. Übernimmt der Salzlandkreis die Kosten für einen Kitaplatz, wird dies sowieso schon mit den Eltern abgestimmt. Hinzukommt bei der Lebenshilfe, die integrative Kitas betreibt, die Sorge um Kinder mit Behinderung: „Auch wenn beide Eltern nicht erwerbstätig sind, sollte bei diesen Kindern der Anspruch auf eine Förderung über acht Stunden als Ausnahmeregelung weiterbestehen“, so Stefan Labudde.

Das neue Kinderförderungsgesetz (KiFöG), das die Kindertagesbetreuung regelt, soll im Januar 2019 in Kraft treten. Um Kinder besser betreuen zu können, mehr Personal zur Verfügung zu haben und schließlich auch die Kosten für die Eltern zu senken, soll der für nicht berufstätige Eltern der Anspruch von zehn auf acht Stunden fallen. Für alle anderen soll der Ganztagsanspruch weiterhin „unbürokratisch“ möglich sein, heißt es im Eckpunkte-Papier zum neuen KiFöG. Das Land schießt auch mehr Geld zur Kinderbetreuung zu. Wie sich das auf die Elternbeiträge auswirkt, ist bis jetzt unklar.