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Stadtrat Strafverfahren gegen Hartmut W. begonnen

Der Staßfurter Stadtrat Hartmut W. muss sich wegen des Verdachts auf Sozialbetrug vor Gericht verantworten.

23.05.2019, 23:01

Staßfurt l Hartmut W. hat nach Volksstimme-Informationen beim Jobcenter einen Zuverdienst nicht angegeben und wird wegen Sozialbetrugs angeklagt. Der Staßfurter, der seit 1994 Stadtrat ist, ist im Hartz IV-Bezug.

Seinen Arbeitsvertrag hatte W. im letzten Jahr als Wahlkreismitarbeiter für den Landtagsabgeordneten Matthias Büttner unterschrieben, wie Büttner gegenüber der Volksstimme selbst bestätigte. Bis heute leistet W. in dem Staßfurter AfD-Büro am Hohlweg fachliche Zuarbeiten für den Landtagsabgeordneten und verdient sich damit um die 800 Euro pro Monat dazu.

Da Jobcenter und Sozialversicherungsträger regelmäßig Daten abgleichen, war der Verdacht des Sozialbetrugs aufgekommen. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Sozialbetrug fällt unter den allgemeinen Straftatbestand des Betrugs.

Beim Verhandlungstermin am Donnerstagvormittag in Aschersleben kam das Verfahren allerdings nicht weit voran. Hartmut W. stellte noch vor Beginn der inhaltlichen Verhandlung vier verschiedene Anträge, die das Gericht bis zum Mittag beschäftigten.

Mit seinem ersten Antrag versuchte W., die Öffentlichkeit und Besucher bei der Verhandlung auszuschließen. Er begründete das mit dem „Geschäftsgeheimnis Dritter“, das in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Wahrscheinlich spielte er damit auf seinen Arbeitgeber an.

Richter am Amtsgericht Robert Schröter erklärte, er sehe keinen Grund dafür, und lehnte den Antrag ab. Strafsachen bei Sozialbetrug würden immer öffentlich verhandelt. Ebenso meinte die Amtsanwältin der Staatsanwaltschaft Bettina Poppitz: „Ich kann dem Antrag nicht entnehmen, dass ein Ausschluss der Öffentlichkeit in Betracht kommt.“

Dann lehnte W. den Richter ab und stellte einen Befangenheitsantrag gegen ihn, da dieser ja zuvor die Öffentlichkeit nicht ausschließen wollte. Er stellte außerdem einen Antrag auf Akteneinsicht einer Zeugenaussage sowie einen Antrag auf einen Pflichtverteidiger. Er forderte, das Verfahren zu vertagen, und stand auf, um den Saal zu verlassen.

Richter Schröter erklärte W., er habe kein Recht auf Akteneinsicht. Die Amtsanwältin lehnte den Antrag auf einen Pflichtverteidiger ab, da dieser nur bei schwerwiegenden Fällen in Betracht komme.

W. erhob sich wieder und wollte gehen. Er wurde ermahnt: Er könne eine Verhandlung nicht einfach verlassen.

Der Befangenheitsantrag gegen den Richter musste allerdings dem Direktor des Amtsgerichts Aschersleben vorgetragen werden, der über solche seltenen Fälle entscheiden muss. Das zog die Sache um eine Stunde hin. Dann, nach knapp zwei Stunden ohne inhaltlichen Fortschritt, ergab sich: Das Strafverfahren gegen W. ist zwar begonnen, aber wird in den nächsten Wochen fortgesetzt. Denn der Direktor des Amtsgerichts muss seine Entscheidung schriftlich ausarbeiten, wie regulär üblich.

Damit hat W. sein Urteil, für das es eigentlich nur einen Termin gebraucht hätte, bis nach der Kommunalwahl hinausgezögert.

Sein Arbeitgeber Matthias Büttner erklärte gegenüber Volksstimme: „Von dieser Sache haben wir nichts gewusst. Grundsätzlich ist so ein Verhalten nicht in Ordnung. Das ist unumstritten“. Ob W. Wahlkreismitarbeiter bleibt, wolle Büttner vom Ergebnis der Gerichtsverhandlung und der Kommunalwahlen abhängig machen. „Bis jetzt gilt, im Zweifel für den Angeklagten.“

Die Kandidatur von Hartmut W. für die Stadtratswahl in Staßfurt am Sonntag ist formal nicht gefährdet. Zum einen weil die Frist, zu der die Wahlvorschläge eingereicht werden müssen, am 18. März abgelaufen war. Nur bis dahin dürfen Kandidaten nicht im größeren Umfang straffällig geworden sein. Antje Herwig, Wahlleiterin der Stadt Staßfurt, sagt: „Er ist wählbar.“

Auch nach seinem Urteil wird W. wahrscheinlich das Recht behalten, in den Stadtrat einzuziehen. Ein Kandidat verliert erst seine „Wählbarkeit“, wenn er für eine Straftat verurteilt ist, auf die mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe steht und dann auch damit belegt wird. W. erklärte auf Anfrage der Volksstimme: „Ihre Informationen mit den Mutmaßungen sind falsch. Das ist ein inszeniertes, politisch motiviertes Verfahren zur Wahlbeeinflussung, was Sie ja auch beabsichtigen.“ Die „Unterstellungen“ der „politisch geleiteten Ermittlungsbehörde“ seien „haltlos“.