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Regenwasser in Groß Börnecke Ärger um Abwasser: Warum Bürgerinitiative kämpft weiter

Untersuchung von 82 Grundstücken in der „Bodeniederung“ bestätigt, dass entgegen dem Gutachten des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Bode-Wipper“ eine Versickerung von Regenwasser doch möglich ist.

Von René Kiel 25.11.2023, 12:12
In  einer Mitgliederversammlung im Dorfgemeinschaftshaus in Groß Börnecke wurde der Vorstand der Bürgerinitiative „Bezahlbares Abwasser" neu gewählt. Der Gründer Bernhard Pech (Mitte) wurde als Vorsitzender bestätigt.
In einer Mitgliederversammlung im Dorfgemeinschaftshaus in Groß Börnecke wurde der Vorstand der Bürgerinitiative „Bezahlbares Abwasser" neu gewählt. Der Gründer Bernhard Pech (Mitte) wurde als Vorsitzender bestätigt. (Foto: René Kiel)

Groß Börnecke. - Die Ende 2006 in Hecklingen gegründete Bürgerinitiative „Bezahlbares Abwasser“, die derzeit 573 Mitglieder in allen Mitgliedsorten des ehemaligen Abwasserzweckverbandes (AZV) „Bodeniederung“ zählt, sieht ihre Arbeit noch lange nicht als beendet an.

„Wir können stolz darauf sein, was wir geleistet haben. Lassen sie uns gemeinsam wie in den Jahren zuvor weiter um unsere Interessen kämpfen. Es lohnt sich“, rief der alte und neue Vorsitzende Bernhard Pech den Mitgliedern in einer Versammlung im Saal des Dorfgemeinschaftshauses in Groß Börnecke zu.

Initiative kämpft weiter

Dort verwies er auf die bisher erreichten Erfolge der Bürgerbewegung und nannte besonders die vor dem Verwaltungsgericht mit einer Klage erstrittene Senkung der Schmutzwassergebühren um rund zwei Euro je Kubikmeter oder die erheblichen Reduzierungen der im Jahr 2009 erhobenen Niederschlagswassergebühren von 2,45 Euro je Quadratmeter. Nicht unerwähnt ließ Bernhard Pech in seinem Rechenschaftsbericht das ebenfalls erfolgreiche Engagement der Bürgerinitiative, dass die 2,6 Millionen Euro an Schmutzwassergebühren, die der damalige Verband 2007 und 2008 zu viel von seinen Kunden abkassiert hatte, nicht in den Kommunalhaushalten „versickern“. Das hatte die Kommunalaufsicht gefordert.

„Dadurch konnten diese Gebühren um 53 Cent je Kubikmeter über sechs Jahre bis 2025 gestützt werden. Und bei einem möglichen Niederschlagswasser-Zwangsanschluss spart es nicht nur die jährlichen Regenwasser-Gebühren, sondern auch die Anschlusskosten der Regenwasserableitung von den Grundstücken in die Kanalisation. Das können ganz schnell mal einige Tausend Euro werden“, betonte Bernhard Pech. Von daher lohne sich der jährliche Mitgliedsbeitrag von zwölf Euro und eine möglichst aktive Beteiligung in der Bürgerinitiative in jedem Falle, warb er um neue Mitglieder. „Nur mit der Kraft einer großen aktiven Gemeinschaft können wir gegen bürgerunfreundliche Maßnahmen erfolgreich ankämpfen“, so Bernhard Pech.

Wasser sickert doch ab

Weil die Bürgerinitiative die größte Bedrohung der Gebührenzahler in der „Bodeniederung“ in einem möglichen Niederschlagswasser-Anschluss- und Benutzungszwang sieht, hatte sie sich dazu entschlossen, dass auf das Versickerungsgutachten des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Bode-Wipper“ am besten mit einem Gegengutachten reagiert werden könnte. Denn nach dieser Expertise des WAZV., der am 1. Januar 2011 die Aufgaben des ehemaligen AZV übernommen hatte, sind 54 Prozent der Siedlungsflächen in der „Bodenierung“ als nicht versickerungsfähig eingestuft, sagte Bernhard und fügte hinzu: „Diese mögliche Zwangsmaßnahme mit einer weiteren Kostenbelastung hatte uns veranlasst, mit einem Gegengutachten zu zeigen, dass sehr wohl eine ordnungsgemäße Versickerung des Niederschlagswassers möglich ist.“ Laut einem Urteil bleibt nichts weiteres übrig, als für das jeweilige Grundstück individuell die Versickerungsfähigkeit anhand der konkreten Grundstückssituation darzulegen.

Allerdings habe lediglich eine Firma aus Clausthal-Zellerfeld Interesse bekundet, im Auftrag der Bürgerinitiative eine Untersuchung vorzunehmen. „Der allgemeine Teil ihres Gutachtens brachte zunächst ähnliche Ergebnisse, wie das des WAZV. Auch hier wurden die einzelnen Orte betrachtet. Anhand der vorherrschenden Bodenschichten, wie zum Beispiel Kies, Sand, Löss, Lehm, Ton, Gestein in unterschiedlichster Ausprägung der Grundwasserstände wurde die Versickerungsfähigkeit für die Orte Borne, Etgersleben, Hakeborn, Hecklingen und Winningen von unserem Gutachter als nicht geeignet eingestuft.

Weitere Untersuchungen 2024 geplant

Dies war zunächst sehr enttäuschend, da wir eine ganz andere Aussage erwartet hatten. Doch die grundstücksindividuellen Untersuchungen ergaben dann aber ein ganz anderes Bild“, so der Vorsitzende. Bis heute seien insgesamt 82 Grundstücksuntersuchungen durchgeführt worden. „Das wichtigste Ergebnis bei allen Grundstücken: Sie können doch versickern, obwohl sie in den Nichtversickerungsgebieten des WAZV liegen“, so Bernhard Pech. Vorausgesetzt, dass die vorgegebenen Versickerungsbedingungen laut Gutachten eingehalten werden. Seinen Worten zufolge wäre eine zweite Untersuchungsrunde von einer größeren Anzahl von Grundstücken finanziell abgesichert. Er wendet sich besonders an die Grundstücksbesitzer, die ohnehin schon Zisternen oder Versickerungsschächte haben beziehungsweise anderweitig ihre Regenwasser-Versickerung sicher ermöglichen. Dazu sollen 2024 noch einmal alle Mitglieder in den Nichtversickerungsgebieten, die noch nicht an der Untersuchung teilgenommen haben, angeschrieben werden. Sie können weiter mit einem Zuschuss von 500 Euro der Bürgerinitiative rechnen.