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Finanzen Beschluss zur Kreisumlage in Hecklingen

Anfang Januar geht es im Hecklinger Stadtrat um die Kreisumlage für 2018.

28.12.2017, 07:00

Hecklingen l Anfang Dezember erreichte wichtige Post das Hecklinger Rathaus. Die Kreisverwaltung hatte den Bescheid über die Kreisumlage für das kommende Jahr verschickt. Ein Millionenbetrag für die Kleinstadt Hecklingen.

Gleich am 2. Januar wird Hecklingens Bürgermeister Uwe Epperlein (WGH) seinen Stadtrat fragen, ob die Volksvertreter gegen den Bescheid Widerspruch einlegen wollen. Noch unter Epperleins Amtsvorgänger im Rathaus hatte der Stadtrat entschieden, dass er künftig darüber entscheiden wolle, ob gegen amtliche Bescheide übergeordneter Behörden Widerspruch erhoben werden solle. Der Beschluss gilt noch immer, sagt Uwe Epperlein. Deshalb werde der Stadtrat sich mit dem Bescheid offiziell beschäftigen.

Die Möglichkeit, dass der Stadtrat gegen den Umlagebescheid in Widerspruch geht, ist nicht gering. Denn in diesem Jahr war der Hecklinger Stadtrat bereits schon einmal gegen den Kreisumlage-Bescheid zuerst in Widerspruch gegangen und hatte anschließend Klage eingereicht. Mehr als ein Dutzend Kommunen im Salzlandkreis sind vor das Magdeburger Verwaltungsgericht gezogen, um die Höhe der Kreisumlage gerichtlich überprüfen zu lassen.

Zwar hatte der Salzlandkreis im vergangenen Jahr die Umlage nicht verändert. 47,06 Prozent der Einnahmen verlangt der Landkreis von den Kommunen. Fast 80 Millionen Euro überweisen die Städte und Gemeinden an den Kreis.

Steigen bei den Kommunen die Einnahmen, profitiert der Landkreis davon automatisch. In den vergangenen Jahren machte dies für den Salzlandkreis Millionenbeträge aus. Ganz ohne eine prozentuale Erhöhung der Umlage wächst der jährliche Betrag, den die Kommunen überweisen müssen.

Hecklingen kann sich die Kreisumlage schon lange nicht mehr in der verlangten Höhe leisten. In den vergangenen Jahren stellte die Kommune immer wieder Stundungsanträge an den Kreistag und beantragte Liquiditätshilfe beim Land, um die geforderten Summen überhaupt aufbringen zu können.

Doch kann der Landkreis einfach jede Summe von seinen Kommunen verlangen? Auf Dauer wohl nicht, haben in jüngerer Zeit immer wieder Gerichte geurteilt. Zuletzt hatte es in Thüringen ein viel beachtetes Urteil zur Kreisumlage gegeben. Eine klagende Kommune erhielt hier ihre gezahlte Umlage zurück.

Dabei geht es vor allem darum, ob der Landkreis bei der Bemessung seiner finanziellen Forderung die finanzielle Situation seiner Kommunen im Blick hat. Dauerhaft, so sehen es bislang die Experten, dürfe der Kreis seine Kommunen finanziell nicht überfordern.

Das sehen die Hecklinger Stadträte ebenso und haben sich in diesem Jahr für die Klage entschieden. Erst im kommenden Jahr wird voraussichtlich es eine Entscheidung dazu geben. Bürgermeister Uwe Epperlein will sich noch nicht festlegen, was die Verwaltung den Stadträten für eine Empfehlung zum aktuellen Umlagebescheid geben wird. „Unser Rechtsanwalt, der uns vor dem Verwaltungsgericht vertritt, ist noch im Urlaub“, sagte er. Er wolle aber kurz vor der Sitzung noch den Rat des Juristen einholen, kündigte er an.

Allerdings dürfte es wohl seltsam aussehen, wenn die Kommune in einem Jahr Klage gegen die Kreisumlage erhebe und im zweiten Jahr die Umlage, obwohl sie sich in der Höhe nicht verändert habe, akzeptiere, sagt Uwe Epperlein. Er wolle aber noch nicht vorgreifen, sondern das Gespräch mit dem Anwalt abwarten. Dennoch dürfte der Stadtrat seine Meinung zur Umlagehöhe kaum geändert haben.

Gut jeder zweite Euro, den die Kommune in Form von Zuweisungen und Steuern einnimmt, wandert inzwischen nach Bernburg. Nachdem nun mehr als ein Dutzend Kommunen vor das Verwaltungsgericht gezogen sind, hat der Landkreis die Kommunen vor der Festlegung der Kreisumlage angehört. Ob das vom Landkreis gewählte Verfahren so richtig ist, daran hat Uwe Epperlein einige Zweifel. Denn unterm Strich habe die ganze Aktion für die Kommunen keine Entlastung gebracht. Der Kreis hätte aber nicht nur die eigenen finanziellen Bedürfnisse betrachten müssen, sondern sich ebenso intensiv mit der finanziellen Situation der Kommunen auseinandersetzen müssen. Dies habe er vermisst. Hecklingen, soviel steht auch vor dem Beschluss des Haushaltes 2018 fest, wird die Kreisumlage nicht aus dem laufenden Etat überweisen können. Dazu reicht das Geld wieder nicht aus.