Prozess Corona-Spucktest-Verfahren: Salzlandkreis lehnt Vergleich mit Unternehmen aus Aschersleben ab
Die Kreisverwaltung wäscht ihre Hände in Unschuld und lässt es darauf ankommen. Ein Ascherslebener Unternehmer hatte den Kreis verklagt. Weil dieser gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll. Corona-Spucktests stehen dabei im Mittelpunkt.

Schönebeck/Staßfurt - Der Kreisausschuss lehnte am Mittwoch einstimmig den vom Landgericht Magdeburg in der mündlichen Verhandlung vom 8. Juni vorgeschlagenen Vergleich mit der Prüßner Werkzeuge, Maschinen, Industriebedarf, Handel GmbH aus Aschersleben ab. Dieses verklagte den Salzlandkreis auf Zahlung von Vertragsstrafe und Schadenersatz. Hintergrund: Die Kreisverwaltung hatte während der Corona-Krise Rundschreiben verfasst und in diesen sowie auf seiner Webseite einen Bernburger Anbieter von Spucktests empfohlen. Ein Wettbewerbsverstoß, argumentiert der Unternehmer. Die Kammer hatte ein Vergleichsangebot unterbreitet, wonach der Kreis eine Vertragsstrafe von 15 000 Euro und Schadenersatz von 200 000 Euro zahlen soll. Wie der Kreis um Begründungen ringt.