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Prozess Drogenhandel vor Gericht

Magdeburg.Staßfurt. Ein 28-Jähriger muss am Landgericht Magdeburg wegen Drogehandel verantworten.

31.08.2018, 16:16

Staßfurt/Magdeburg. Natürlich kann man Baseball-Schläger auch sammeln. „Man kann damit aber auch jemandem wunderbar den Schädel einschlagen“, sagte der Staatsanwalt in scharfen Ton in Richtung des 28-jährigen Angeklagten aus Staßfurt, dem seit Donnerstagmorgen der Prozess am Landgericht Magdeburg wegen des bewaffneten Drogenhandels gemacht wird. Der junge Mann soll in seiner Staßfurter Wohnung monatelang Drogen verkauft haben, in der er auch zahlreiche Waffen hortete.

Während der Staßfurter den Drogenhandel im Großen und Ganzen einräumt, dreht sich der Prozess vor allem um die Frage der Bewaffnung. So sieht die Verteidigung in Druckluftpistolen, Messer, Machete und Bajonett in der Wohnung des Angeklagten noch Sammlerstück. Für den Staatsanwalt ist damit hingegen bereits der Straftatbestand des bewaffneten Drogenhandels erfüllt. Denn die Waffen lagen in Griffweite, betonte der Jurist.

Ein Unterschied, der sich nicht zuletzt im Strafmaß niederschlagen könnte. Denn während das Strafrecht für den Drogenhandel eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorsieht, sind es bei dem bewaffneten Drogenhandel bereits fünf Jahre.

Und so mag das rostige Bajonett in der Vitrine noch als Sammlerstück durchgehen. Bei der hinter der Heizung versteckten Machete, dem Baseball-Schläger auf dem Schrank und dem Pfefferspray unter dem Couchtisch hatte jedoch auch die Richterin ihre Zweifel. „Vielleicht wollten Sie vorbereitet sein, falls ein Drogengeschäft in Ihrer Wohnung schiefgeht“, sagte die Richterin zum Angeklagten. Doch der betonte immer wieder seine Sammelleidenschaft für Messer und versicherte, dass er niemanden verletzten wollte.

Gleichzeit gestand der Angeklagte, dass er bis zu seiner Festnahme im März etwa ein Jahr lang Drogen in seiner Staßfurter Wohnung verkauft hatte. Damals stellten die Ermittlungsbehörden mehrere Kilo Marihuana und rund ein Kilo Amphetamine, Ecstasy-Tabletten und Kokain sicher.

Wobei der Angeklagte die Drogen zum größten Teil in der Nachbarwohnung seines kranken Vaters gelagert hatte. Denn in seiner eigenen Wohnung war bereits eingebrochen worden, wie er am Landgericht Magdeburg aussagte. Offenbar von Leuten, die in seiner Wohnung nach Drogen gesucht hätten. Der Staatsanwalt kündigte an, auch noch eine mögliche Beteiligung des Vaters an den Geschäften zu prüfen.

Mit dem Drogenhandel wollte der Angeklagte nach eigenen Angaben letztendlich auch seinen eigenen Konsum finanzieren. „Ich war selbst mein bester Kunde“, sagte der Staßfurter. Bereits im Alter von 13 Jahren habe er angefangen, Marihuana zu rauchen. Später kamen Amphetamine und Kokain dazu. „Eine klassische Drogenkarriere also“, stellte die Richterin fest.

Die Schule und auch eine spätere Ausbildung zum Koch brach der Angeklagte ab, weil er zu oft verschlafen habe, wie er vor Gericht aussagte. Die Arbeitsagentur strich ihm schließlich die Sozialleistungen, da er sich nicht ausreichend um einen Job bemühte.

Aufgeflogen war der Drogenhandel des Angeklagten schließlich, nachdem einer seiner Kunden der Polizei ins Netz gegangen war. Der Mann hatte den Staßfurter im Laufe der Vernehmungen stark belastet. Offenbar zur großen Verwunderung des Angeklagten: „Wir hatten eigentlich ein vertrauensvolles Verhältnis“, sagte er aus. Zudem sei der Mann nicht nur einer seiner besten Kunden gewesen. „Er hat mir ebenfalls mehrfach Marihuana verkauft. Wir haben unsere Sorten getauscht, um unser Angebot zu erweitern“, sagte der Staßfurter. Seit seiner Festnahme im März sitzt auch der Angeklagte in Haft.

In einem Punkt widersprach er jedoch den Angaben seines ehemaligen Geschäftspartners: Er habe nie eine Schreckschusspistole besessen, wie der Mann in seiner Vernehmung ausgesagt hatte. Und bei den Schusswaffen, die die Polizei im Schlafzimmerschrank des Angeklagten gefunden hatte, handelte es sich um Luftgewehre. Doch auch in diesem Fall widersprach der Staßfurter vehement dem Eindruck, dass er sich die Luftgewehre zur Absicherung seiner Drogengeschäfte angeschafft hatte. „Die haben sich irgendwann angesammelt. Ich gehe eigentlich nicht mal zur Schießbude auf dem Jahrmarkt“, betonte der Staßfurter.

Das Gericht hatte auch den bereits in Bernburg inhaftierten Kunden des Angeklagten als Zeuge zum Prozess nach Magdeburg bestellt. Allerdings hatte dieser sich von einem Amtsarzt eine Angststörung bescheinigen lassen. Die Überlegung, die Verhandlung daher für einen Tag nach Bernburg zu verlegen, wurde von den Prozessbeteiligten jedoch schnell wieder verworfen.

Der Prozess gegen den Staßfurter wegen Drogenhandels wird am heutigen Freitag am Landgericht Magdeburg fortgesetzt. Dabei soll nun auch die Frage geklärt werden, ob der Angeklagte bei seinen Drogengeschäften bewaffnet war oder eben nicht.