Verwaltungsgericht und Ehrenamt Ehrenamtlich urteilen wie ein Berufsrichter
Der Salzlandkreis unterstützt das Verwaltungsgericht Magdeburg bei der Suche. Welche Voraussetzungen die Bewerber mitbringen sollten.
Staßfurt/VS. - Weil die fünfjährige Amtsperiode ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Magdeburg im Februar 2025 endet, wird eine Neuwahl fällig. Daher wird der Salzlandkreis – wie die anderen Landkreise und die kreisfreien Städte – laut einer Pressemitteilung jetzt zur Mithilfe bei der Vorbereitung der Neuwahl gebeten. Demnach erstellt die Kreisverwaltung derzeit eine Vorschlagsliste für die neue Amtsperiode 2025 bis 2029 und möchte weitere Interessierte für das besondere Ehrenamt gewinnen.
Keine juristischen Kenntnisse nötig
Ehrenamtliche Richter nehmen nach Informationen der Kreisverwaltung mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter an Gerichtsverhandlungen teil. Das Verwaltungsgericht Magdeburg verhandelt insbesondere Streitigkeiten von Bürgern mit der öffentlichen Verwaltung. Ehrenamtliche Richter müssen nicht über juristische Kenntnisse verfügen, sondern sich mit Alltagskenntnissen, gesundem Menschenverstand, Menschenkenntnis und allgemeiner Lebenserfahrung in das Verfahren einbringen.
Wer in die Vorschlagsliste des Salzlandkreises zur Wahl der ehrenamtlichen Richter aufgenommen werden möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet und hier seinen Wohnsitz haben.
Vom Amt ausgeschlossen sind unter anderem Personen, die infolge eines Richterspruchs keine öffentlichen Ämter ausüben dürfen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind, und Menschen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, in deren Folge sie keine öffentlichen Ämter mehr ausüben dürfen.
Bundestagsmitglieder und EU-Parlamentarier dürfen nicht
Nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden können Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.Ehrenamtliche Richter erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Fahrkosten und Verdienstausfall nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz.
Interessenten für das Ehrenamt als Richter am Verwaltungsgericht können sich bis zum 30. Oktober beim Salzlandkreis, Fachdienst Zentraler Service, in 06400 Bernburg melden, Telefon 03471/684 11 50. Sie erhalten ein Formular zugesandt oder können es von der Internetseite des Salzlandkreises (www.salzlandkreis.de) herunterladen.