1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Staßfurt
  6. >
  7. Geständnis mit Widersprüchen

Kindesmissbrauch Geständnis mit Widersprüchen

Der Prozess gegen den Erzieher John E. wegen des Missbrauchs zweier Mädchen in einer Kita in Westeregeln hat begonnen.

25.02.2019, 18:03

Magdeburg/Westeregeln l Freitag vergangener Woche am Landgericht Magdeburg. Der Saal ist bis auf den letzten Platz besetzt, ungewöhnlich für einen Gerichtstermin. Die Anspannung und die Betroffenheit der rund 30 Zuhörer ist spürbar. Junge Mütter und Väter, ältere Frauen bemühen sich, nicht die Fassung zu verlieren. Während viele Prozesse zum Kindesmissbrauch unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden, war es hier der besondere Wunsch der Richterinnen, bei diesem Fall Zuhörer zuzulassen.

John E. aus Westeregeln wird von Mitarbeitern des Justizvollzugs in den Saal geführt. Er sitzt seit 24. August 2018 in Untersuchungshaft, noch am selben Abend nach der Anzeige bei der Polizei war er festgenommen worden. Im Saal wartet auch ein Elternpaar auf den Prozessbeginn. Sie treten als Nebenkläger auf, ein weiteres Elternpaar sitzt unter den Zuhörern.

Prozessbeginn, die Anklageschrift wird verlesen: Sieben Fälle von Missbrauch in 2018, an zwei fünfjährigen Mädchen. Diese hat John E. mit anderen Kindern in der Westeregelner Kita betreut, wo er seit 2015, direkt nach seiner Ausbildung zum Erzieher, arbeitete. Als Springer wurde er mal im Hort, mal in verschiedenen Gruppen der Kita eingesetzt.

Richterin Anne Seydell arbeitet jeden der sieben Fälle des Missbrauchs chronologisch ab. „Ich muss es ja irgendwie formulieren, auch wenn es eigentlich unaussprechlich ist“. Mit solchen Sätzen hilft sich Seydell immer wieder, wenn sie den Missbrauch umschreiben muss.

In den Zuschauerreihen kämpfen einige Frauen und Männer mit sich, ihre Tränen zurückzuhalten. Warum er gerade dieses Mädchen ausgesucht hat, am 13. April, als es zum ersten Missbrauch in der Kita kam, will die Richterin wissen.

John E. sitzt neben seinem Verteidiger auf der Anklagebank, knetet ein Taschentuch, spricht mit zitternder Stimme. Ob es noch geht, fragt ihn die Richterin später, weil er oft kurz vor einem Weinkrampf scheint. Jetzt wie auch bei seinem zweiten Opfer benennt John E. keine konkreten Gründe, warum es diese Mädchen waren. Er erklärt immer wieder im Laufe der Verhandlung, dass „das Denken“ in solchen Momenten „nicht so funktioniert hat wie sonst“, dass „es über mich kam“, dass es „wie ein Blitz war, der in den Kopf einschlägt.“

Als er am 13. April im normalen Kita-Alltag die Kinder in einem Gruppenraum in der oberen Etage betreute, habe er das Mädchen aufgefordert, mit ihm auf die Toilette zu kommen. Neben dem Gruppenraum gäbe es einen kleinen Waschraum mit Kinderwaschbecken und -toilette. Das war der Tatort für fast alle Missbrauchsfälle.

Wie in den folgenden Fällen behauptet der Angeklagte, dass es sich nur um „Momente“ und „Sekunden“ gehandelt habe. Es habe nie Gegenwehr der Kinder gegeben. Sie hätten nie gefragt, warum sie mitkommen sollen. Dass das nicht stimmt, werden die Beweise später belegen.

Unter Tränen erklärt John E., er habe sich sofort danach gefragt, was er eigentlich tue. Er ist nicht weit davon entfernt, sich selbst in die Opferrolle zu rücken. Es sei ein „Schalter“ in seinem Kopf bei den Taten „umgelegt“ worden – so als habe er nicht mehr selbstbestimmt handeln können.

Dieser Interpretation widerspricht die Richterin. Denn die zweite Tat folgte nur eine halbe Stunde später am gleichen Tag. Auch im August folgten mehrere Vorfällen an einem Tag aufeinander. Auch die Staatsanwaltschaft kann hier keinen spontanen „Kontrollverlust“ erkennen.

Spätestens seit diesem zweiten Vorfall handelte es sich immer um schweren Missbrauch. Er waren nicht nur Berührungen, Anfassen oder Küsse. Die Kinder sagten bei der Polizei aus, dass er ihnen weg getan hatte.

Alles hat der Angeklagte auf seinem Handy gefilmt, um es sich später wieder ansehen zu können. Weil sechs der sieben Taten auf Video festgehalten sind, scheint es der Richterin nicht plausibel, dass es sich nur um „Sekunden“ gehandelt habe. Auch dass John E. die Videos bis zum Ende nicht gelöscht hatte, ist für den Rechtsanwalt der Nebenkläger kein Indiz für die Reue des Angeklagten.

Die abstoßenden Titel der Videos, die John E. auf eine Speicherkarte in seinem Laptop überspielt hatte, macht der Staatsanwalt dem Angeklagten ebenfalls zum Vorwurf. Die Zuhörer im Gerichtssaal stoßen entrüstete Laute aus bei diesen Titeln, die nach derber Pornografie klingen.

Nach der Frage der Richterin, warum er sich keine Hilfe wegen seiner „Neigungen“ gesucht habe, weint und schluchzt John E. am bittersten. Er habe Angst gehabt, dass sich alle von ihm abwenden, dass er seinen Beruf verliere, seine Eltern finanziell belasten würde, seine Freundin und seine kleine Tochter ihn verließen. Von Programmen zur Behandlung solcher „Neigungen“ habe er gewusst, aber dafür hätte er seinen Ort verlassen müssen, kündigen müssen und kein Geld gehabt. Er sei „zu schwach gewesen, aus diesem Konstrukt auszubrechen.“ Seinen letzten Satz dazu quittieren die Zuhörer mit verächtlichem Schnauben: Er hoffe, dass die Vorfälle keine negativen Auswirkungen auf die Entwicklung der Mädchen habe.

Dann geht es um fünf weitere, immer schwere Missbrauchstaten an drei Tagen im August. Die ersten drei Fälle im August trafen das gleiche fünfjährige Mädchen wie im April: Am 21. August, am 23. August, am 24. August. An dem Freitag wurde dann ein zweites Mädchen Opfer. An dem Tag muss sich eines der Kinder seiner Familie offenbart haben.

Jedes Mal sagte John E. den Kindern, sie sollen nichts erzählen. Er gab ihnen Gummibärchen.

Der Vater einer kleinen Tochter habe bis zuletzt gehofft, seine „Neigungen“ würden irgendwann von allein verfliegen, erklärt der Angeklagte. Aber auch, dass er hoffte, seinen Taten würde ein Ende gemacht. Dass alles irgendwie auffliegen würde. Die Speicherkarte mit den Videos habe er immer im Laptop gehabt, den er überall mithin nahm. Sie hätten jederzeit entdeckt werden können.

Als Staatsanwalt Frank Baumgarten die Wortprotokolle der Handyvideos vorliest, wird klar, dass die Kinder sehr wohl Widerstand leisteten. Sie sagten, dass sie nicht mitkommen möchten und das nicht tun möchten. „Sie überschreiten Grenzen, Sie dirigieren“, wirft Frank Baumgarten dem Angeklagten vor.

Bei John E. wurden weitere Videos gefunden, die schon seit Anfang 2018 Hinweise auf die kommenden Taten geben. In der Kita hatte er gefilmt, wenn sich Kinder umzogen oder auf der Toilette frei machten.

Als letzte Frage donnert der Vater eines der betroffenen Mädchen dem Angeklagten entgegen, ob dieser sich endlich Hilfe gesucht habe. John E. antwortet: Vor einer Woche sei ein Sexualmediziner da gewesen, es gäbe einen Seelsorger und schriftliche Anfragen an Therapieeinrichtungen. In der aktuellen U-Haft sei keine Therapie möglich.

Polizisten werden nun als Zeugen gehört, sie berichten von der Festnahme und den Ermittlungen. Geplant waren fünf Polizisten, die Richterin entscheidet aber, dass die Aussagen der ersten drei ausreichen.

Der erste Prozesstag ist damit beendet. John E. berät noch eine Weile mit seinem Anwalt im Saal. Mit „guter Schauspieler“ kommentieren Zuhörer zynisch seine Aussagen an diesem Tag. Als er von den Justizvollzugsbeamten abgeführt wird, wirkt er gelöst, schlendert fast.

Das Urteil wird beim zweiten Termin dieses Prozesses in der nächsten Woche, am 6. März, verkündet.