Gericht Hecklingen muss weiter auf Urteil bei Kreisumlage warten
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat sich am Montag in mündlicher Verhandlung mit dem Rechtsstreit der Stadt Hecklingen gegen den Salzlandkreis und der Gemeinde Barleben gegen den Bördekreis beschäftigt.
28.09.2021, 20:00

Leipzig/Hecklingen - In beiden Fällen ging es vor dem Bundesverwaltungsgericht um die Rechtmäßigkeit der Kreisumlagen für 2017. Mit diesen Umlagen müssen sich die Kommunen an den Aufwendungen der Kreise beteiligen. Die Stadt Hecklingen und die Gemeinde Barleben hatten ihre Klagen sowohl vor dem Verwaltungsgericht (VG) als auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) gewonnen.