Eigentum und Baurecht Hecklingen will bei DDR-Garagen nichts ändern
Bezüglich der Rechtsanpassung für Garagen, die zu DDR-Zeiten auf kommunalen Flächen gebaut wurden, plant die Stadt Hecklingen keine Grundstücksverkäufe.

René KielHecklingen - Die Garagen, die die Bürger zu DDR-Zeiten auf kommunalem oder volkseigenem Grund und Boden gebaut hatten, sorgen jetzt in vielen Städten und Gemeinden Sachsen-Anhalts für Ärger. Viele der Betroffenen fühlen sich durch das Vorgehen der Kommunen enteignet, weil sie das, was sie damals geschaffen hatten, nun ohne eine Entschädigung los werden sollen.
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz, das der Bundestag 1994 beschlossen hatte, regelt die Zusammenführung von Eigentum an Grund und Boden an Baulichkeiten zur Schaffung von Rechtsverhältnissen, die mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) konform sind. Das Gesetz enthält eine Übergangsregelung, die mit Ablauf vom 4. Oktober 2022 endete. Mit Ablauf dieses Zeitpunktes ist den Städten und Gemeinden eine entschädigungsfreie Kündigung der Pachtverträge für die Flächen dieser Garagen möglich. Das hatte zum Beispiel die Stadt Calbe dazu genutzt, wie zahlreiche andere Kommunen die bisherigen Nutzungsverträge fristgemäß zum 31. Dezember 2023 zu kündigen.
Dreierverträge für Anerkennung der Eigentumsverhältnisse
Auf die Frage, welche Pläne die Stadt Hecklingen auf diesem Gebiet verfolgt, sagte der Bau-Fachbereichsleiter und amtierende Bürgermeister Frank Schinke: „Die Stadt Hecklingen ist sich der besonderen Gegebenheiten im Zusammenhang mit den in der DDR errichteten Garagen bewusst. Für Garagen auf städtischem Grund gestaltet sich die Sachlage wie folgt: Das Eigentum am eigentlichen Bauwerk liegt derzeit nicht immer bei der Stadt Hecklingen, welche aber Eigentümerin des zugehörigen Grund und Bodens ist, auf dem die Garagen errichtet wurden. Dieser Zustand wird derzeit auch durch den Gesetzgeber (noch) geduldet. Im Falle der Weitergabe einer Garage beispielsweise durch einen Verkauf werden gegenwärtig sogenannte Dreierverträge geschlossen, in deren Rahmen die Stadt Hecklingen die fortgeschriebenen Eigentumsverhältnisse anerkennt.“
Gegenwärtig beabsichtige die Stadt Hecklingen hieran nichts zu ändern. Sie werde diese Praxis weiter verfolgen, teilte der Ressortchef auf Anfrage der Volksstimme mit.
Aufgrund der derzeitigen personellen Situation im Bauamt sah er sich nicht in der Lage, zu sagen, wie viele Garagen davon in der Kommune insgesamt betroffen sind und wie sich diese auf die vier Ortsteile Cochstedt, Groß Börnecke, Hecklingen und Schneidlingen verteilen.
Anders als in der Gemeinde Wolmirsleben, wo die Garagen an die ehemaligen Erbauer oder Nutzer in Form einer Eigentümer-Gemeinschaft verkauft werden, gibt es solche Pläne in der Stadt Hecklingen nicht.
Die Teilung des Eigentums ist wirksam erklärt. Die Stadt Hecklingen beabsichtigt derzeit Grund und Boden zu behalten.
Frank Schinke, Bau-Fachbereichsleiter der Stadt Hecklingen
„Im Hinblick auf die derzeitige Eigentumssituation scheidet ein Verkauf der Garagen durch die Stadt Hecklingen aus“, sagte Frank Schinke und fügte hinzu: „Die Teilung des Eigentums ist wirksam erklärt. Die Stadt Hecklingen beabsichtigt derzeit Grund und Boden zu behalten. Sollte die Stadt Hecklingen auch Eigentümerin der Garagen werden, sind diese gegenwärtig gefragte Mietobjekte, zu deren Vermarktung es im Zweifel aufgrund der stetig hohen Nachfrage keines Investors bedarf.“
Und anders als in der Stadt Egeln, wo ich der Stadtrat mit diesem brisanten Thema befasste und über die Zukunft der 156 Garagen in der Tarthuner Straße in Egeln beriet, soll das in Hecklingen nicht erfolgen.
„Es ist nicht beabsichtigt, die Garagen zum Thema im Stadtrat zu machen, da die bisher geübte und anerkannte Praxis unverändert fortgeführt werden soll“, sagte der Bau-Fachbereichsleiter.
Eine Reaktion der Bürger ist ihm nicht bekannt. Da keine Änderung der Verfahrensweise beabsichtigt ist, habe es bisher auch keine diesbezügliche Kommunikation gegeben, so Frank Schinke.