Vogelgrippe Kein Fleisch im Futter

Nach Vogelgrippe in Förderstedt entwarnt der Salzlandkreis: Es werden keine toten Tiere zu Futter verarbeitet.

13.01.2017, 14:39

Staßfurt l Aufgrund mehrfach geäußerter Bedenken von Bürgern, die unter anderem im Ortschaftsrat Förderstedt aufkamen, bat die Staßfurter Volksstimme den zuständigen Salzlandkreis noch einmal um die Klärung solcher Fragen.

Die Amtstierärztin des Salzlandkreises Dr. Marina Bradtke stellt zunächst klar, dass „verendete und im Tierseuchenfall getötete Tiere generell nicht zu Tierfutter verarbeitet werden“. Die Entsorgung der Kadaver wird vom Unternehmen Saria Se & Co. KG übernommen, das seinen Hauptsitz in Selm hat und an mehreren Standorten in Sachsen-Anhalt präsent ist, und auf die Verwertung tierischer und pflanzlicher Produkte und Reststoffe spezialisiert ist. Wie die Kadaver entsorgt werden müssen, ist gesetzlich vorgegeben. Da sich nicht alle tierischen Nebenprodukte für eine stoffliche Verwertung eignen, hat der Gesetzgeber bestimmte Ausgangsstoffe als mögliches Risikomaterial eingestuft. Diese müssen unschädlich gemacht werden.

In diesem Sinne kommt das Unternehmen „SecAnim“ („Security in Animal Processing“) der Saria-Gruppe zum Einsatz. Die riskobehafteten Materialien aus Tierkadavern würden nach den gesetzlichen Anforderungen und unter höchsten hygienischen Ansprüchen verarbeitet. „Die dabei entstehenden Mehle und Fette dienen als Alternativbrennstoff für Kraftwerke oder die Zementindustrie und werden darüber hinaus zur Energieerzeugung innerhalb der eigenen Produktionsanlagen eingesetzt“, heißt es auf der Webseite der Firma.

Auch die Junghennen, die Mitte Dezember zum Geflügelbetrieb in Brumby hinzukamen, wurden wie bei jeder Aufstallung vorher untersucht.

Die Stallpflicht, die in ganz Sachsen-Anhalt seit Ende November flächendeckend gilt, bedeutet nämlich kein Verbot von Geflügeltransporten. So ein Verbot würde erst jetzt ab der Einrichtung des Sperrbezirks für Brumby gelten. Während der Stallpflichtzeit dürfen Geflügelbetriebe aber Einstallungen vornehmen, Transporte durchführen oder Tiere zum Schlachthof fahren lassen. Die gesetzliche Grundlage dazu ist die Geflügelpestverordnung.

Dr. Marina Bradtke erklärt weiterhin: „Der Tierhalter sowie das Veterinäramt des Herkunftslandkreises haben alle Vorkehrungen getroffen, um abzusichern, dass die Junghennen gesund sind und in einen hygienisch einwandfreien Stall gelangen.“ Dazu wurde wie vorgeschrieben in der Zeit zwischen Ausstallung der vorherigen Herde und Neueinstallung der Junghennen eine gründliche Reinigung und Desinfektion des Stalles durchgeführt. „Die Tiere wurden vor der Umstallung nach Brumby einer klinischen Untersuchung und Beprobung unterzogen“, so Dr. Marina Bradtke. Sowohl das Ergebnis der klinischen Untersuchung als auch der Laboruntersuchung waren negativ auf Auffälligkeiten hin ausgefallen.

Der Geflügelbetrieb in Brumby unterliegt wie alle anderen Betriebe den regelmäßigen Kontrollen von Behörden und weiteren Institutionen. So hatte das Amt für Landwirtschaft und Flurerneuerung Dessau dem Betrieb eine maximale Anzahl an Tieren genehmigt, die laut Salzlandkreisverwaltung „nicht ausgeschöpft“ war.

Ob sich die Betriebe an die vorgegebene Mindestanzahl halten, werde durch die Behörden kontrolliert, mit der sogenannten „Kontrolle der Vermarktungsnormen der erzeugten Eier“ sowie durch den KAT (Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen). Der KAT, der 2015 zum Beispiel 22 Milliarden Eier und 76 Millionen Legehennen in Europa erfasst hat, stellt Transparenz in der Branche her. Über den Code, der auf vielen Eiern zu finden ist, kann die Herkunft zurückverfolgt werden. Die 2300 Legebetriebe, die an dem freiwilligen System teilnehmen, haben sich zu noch strengeren Auflagen bei Haltung und Hygiene verpflichtet als von der EU vorgegeben. Auf der Homepage des Vereins kann übrigens jeder Konsument die Herkunft seines Frühstückseis überprüfen.

Die Organisation kontrolliert ihre Mitglieder-Betriebe in ganz Europa in allen Bereichen. „Allein die Kontrolle der Buchführung umfasst unter anderem die Lieferscheine, Impfprotokolle, Legeleistungen, Verluste und Schlachtzahlen“, so Dr. Marina Bradtke.

Unabhängig davon überprüfen Behörden die Geflügelbetriebe in unangekündigten Besuchen auf tierschutz- und tierseuchenrechtliche Aspekte hin.