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Coronavirus Können sich Bürger im Salzlandkreis trotz Impfschaden gegen Corona impfen lassen?

Von Enrico Joo 22.04.2021, 15:00
Eine Mitarbeiterin des Impfzentrums des Salzlandkreises spritzt einer Frau eine Impfdosis gegen das Coronavirus.
Eine Mitarbeiterin des Impfzentrums des Salzlandkreises spritzt einer Frau eine Impfdosis gegen das Coronavirus. Foto: Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Staßfurt

Schritt für Schritt werden in den Impfzentren und Impfstellen und mittlerweile ja auch bei den Hausärzten die Prioritätengruppen abgearbeitet. Auch wenn es lange dauert: Immer mehr Menschen sind gegen das Coronavirus geimpft und vor schweren Krankheitsverläufen geschützt.

Wer kann wann geimpft werden? Das ist in den verschiedenen Informationsportalen genau aufgelistet. Da geht es vor allem immer wieder um Berufsgruppen, um Altersgruppen, aber auch um gesundheitlich gefährdete Menschen mit Vorerkrankungen.

Doch eine Bevölkerungsgruppe wird gar nicht beachtet: Menschen, die aus anderen Impfungen aus früherer Zeit Impfschäden hatten. Das berichtet eine Patientin aus dem Salzlandkreis, die anonym bleiben möchte. Die 66-Jährige hatte vor 20 Jahren Impfungen gegen Hepatitis A und B sowie eine Therapiespritze gegen Hepatitis C bekommen, nachdem sie vorher Kontakt mit einer an Hepatitis C erkrankten Person hatte.

„Mir ging es danach schlecht, ich konnte mich nicht mehr erholen“, berichtet sie. Sie musste auch im Krankenhaus behandelt werden, hatte mehrere Kuren. „Es wurde eine Grundumsatzstörung beim Blutzucker als Folge der Impfungen festgestellt“, sagt sie. Bis heute leidet die Patientin an Appetitlosigkeit, ist müde, hat Kreislaufschwierigkeiten, bekommt Zitteranfälle und Schweißausbrüche. Damals musste sie Diät halten und ernährte sich zwei Jahre lang von gekochten Kartoffeln. Wenn sie heute gesundheitliche Schwierigkeiten hat, hilft Traubenzucker als erste Maßnahme. „Das puffert das Insulin ab“, erzählt sie.

Keine Impfung gegen die Grippe

Trotz der leidvollen Erfahrungen von vor 20 Jahren will sie sich nun auch gegen das Coronavirus impfen lassen. „Ich würde mich gern impfen lassen. Die Gefahr durch das Virus ist groß“, sagt sie. Nur so einfach ist das nicht. Schon Grippeschutz-Impfungen wurden bei ihr wegen der Impfschäden von früher nicht mehr durchgeführt. „Als ich bei der Hausärztin wegen einer Corona-Impfung nachfragen wollte, bin ich schon bei der Schwester nicht mehr weitergekommen. Es wurde gesagt, dass es ja keine Pflicht sei.“ So hätte man es ihr auch bei der Krankenkasse gesagt. Beim Robert-Koch-Institut bekam sie gar keine Rückmeldung.

Und nun? Kann sich die Bürgerin bedenkenlos gegen Corona impfen lassen? Die Volksstimme fragte nach. Der Salzlandkreis teilt mit: „Die Amtsärztin kann der Bürgerin nur empfehlen, sich von ihrem Hausarzt oder betreuenden Fachärzten umfänglich beraten zu lassen. Pauschale Antworten sind hier nicht möglich. Sie helfen nicht, weil zur individuellen Beurteilung komplexe, persönliche Fragestellungen zu beantworten wären“, so Kreissprecherin Marianne Bothe.

Ähnlich äußert sich die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA): „Die Entscheidung, ob eine Impfung erfolgen kann, trifft der impfende Arzt individuell in jedem Einzelfall. Dies betrifft auch den geschilderten Fall einer Impfung nach einem durchgemachten früheren Impfschaden“, so Sprecherin Heike Liensdorf. „Eine generelle Aussage ist nicht möglich.“

Konkreter wird da der Krankenhausbetreiber Ameos. Dort empfiehlt Dr. Michael Glas, Leiter Infektiologie und Hygienemanagement bei Ameos Ost, ein allergologisches Gutachten einzuholen. Dann könnte im Fall einer Impfung eine Nutzen-Risiko-Analyse durchgeführt werden. „Dies kann gegebenenfalls über die Universitätsmedizin Halle oder Magdeburg erfolgen“, heißt es von Ameos-Sprecherin Maren Brandt. Ein allergologisches Gutachten zeigt, welche Allergien zu befürchten sind.

Beim Universitätsklinikum Magdeburg kann Sprecherin Ögelin Düzel nur mitteilen: „Wir können zu diesem speziellen Fall leider keine Aussage treffen. Hier sind die niedergelassenen ärztlichen Kollegen und ihr Rat gefragt.“ Auch sie verweist an die Hausärzte.

Empfehlungen für Patientin sind eindeutig

Das Robert-Koch-Institut (RKI) teilt auf Volksstimme-Anfrage mit: „Hier können wir bzw. die Ständige Impfkommission nicht weiterhelfen. Die Bewertung ist Sache des behandelnden bzw. impfenden Arztes. Eine Einschätzung durch das Paul-Ehrlich-Institut, das für die Bewertung von unerwarteten Wirkungen von Impfungen zuständig ist, ist meines Wissens in Einzelfällen nicht möglich, aber das wäre zu klären“, so Sprecherin Susanne Glasmacher. „Eine wesentliche Rolle spielt auch die Fachinformation der Impfstoffe, die auf der PEI-Internetseite verlinkt sein könnte.“

Am Ende ist auch die Patientin aus dem Salzlandkreis also nicht schlauer. Sie hat laut eigenen Angaben selbst auch bei Ameos mit einem Chefarzt gesprochen, der nicht weiterhelfen konnte. „Man wird ausgegrenzt und fällt durch das Raster. Ich fürchte ja fast, dass ich raus bin. Ich hätte das aber mal gern grundsätzlich geklärt“, sagt sie.

Auch wenn die 66-Jährige bei der Hausärztin bisher nicht weitergekommen ist, so sind doch die Empfehlungen eindeutig. Im Zweifel muss die Hausärztin entscheiden, was zu tun ist. „Nicht umsonst wird vor jeder Impfung das persönliche Beratungsgespräch mit einem Arzt gesetzt, welchem auch bei den Impfzentren und Impfstationen im Salzlandkreis gesondert Zeit und Raum gegeben wird“, so Kreissprecherin Marianne Bothe. „Schon im Vorfeld sollte sich jeder, gerade bei besonderen gesundheitlichen Konstellationen, mit Vorteilen und Risiken beschäftigen, um eigenverantwortlich seine Impfentscheidung treffen zu können.“ Denn am Ende kann auch nur die Patientin selbst entscheiden, ob sie sich impfen lassen möchte.