Gemeinderat Bördeaue beschließt neue Satzung und damit auch die Anhebung der Hebesätze Mehr Steuern für Bello und Co. ab 2014
Der Gemeinderat Bördeaue hat kürzlich eine neue Hundesteuersatzung beschlossen. Hundebesitzer zahlen ab dem kommenden Jahr 25 Euro für ihren Vierbeiner. Vorgeschlagen waren zunächst 50 Euro pro Jahr und Hund.
Bördeaue l Das neue Jahr bringt für Hundebesitzer in der Gemeinde Bördeaue Veränderungen, die im Geldbeutel spürbar sind. Der Gemeinderat hat erst kürzlich eine neue Hundesteuersatzung und damit eine Anhebung der zu zahlenden Gebühren beschlossen. Bisher hatte jeder Ortsteil (Tarthun und Unseburg) eine eigene Satzung, die die Hundesteuer regelt. Als eine Gemeinde sollten die beiden Ortsteile aber auch eine Satzung haben. Das ist in der Gebietsänderungsvereinbarung festgeschrieben. Die wird es nun ab dem 1. Januar 2014 geben. Auf Grund der leeren Haushaltskassen der Gemeinde empfiehlt die Kommunalaufsicht des Landkreises eine deutliche Anhebung der Steuersätze und zwar auf mindestens 50 Euro für den ersten Hund, da die Gemeinde Bördeaue Liquiditätshilfe- und Bedarfszuweisungsempfänger ist.
Bisher zahlten Hundebesitzer in Tarthun für den ersten Hund 15,34 Euro und in Unseburg 18.41 Euro. "Wir können die Steuerhebesätze nicht so drastisch anziehen. Das ist übertrieben. Das kann man den Leuten nicht zumuten", machte Bürgermeister Peter Fries gleich zu Beginn der Diskussion deutlich und stellte den Antrag, die Hebesätze auf 30 Euro pro Hund festzusetzen. Ähnlicher Meinung sind auch die Mitglieder des Gemeinderates. Eckhard Sonnenburg (SPD): "Wir müssen den Leuten, die uns gewählt haben, auch erklären können, warum ihnen ständig in die Tasche gegriffen wird. Ich denke, 25 Euro pro Hund reichen auch aus", so das Gemeinderatsmitglied.
"Wir müssen den Leuten klar machen, warum die Steuern erhöht werden."
Eckhard Sonnenburg, Gemeinderat
Die Mehrheit des Gemeinderates stimmte dem Antrag von Eckhard Sonnenburg zu. Hundebesitzer in Tarthun und Unseburg zahlen also ab dem kommenden Jahr 25 Euro für ihren Hund. Eine Staffelung, die es bisher nach der Anzahl der Hunde gab, wird es jetzt nicht mehr geben.
An dem Vorschlag der Verwaltung, dass Besitzer von gefährlichen Hunden, 102 Euro pro Jahr zahlen, hat der Gemeinderat nichts geändert. Zu den gefährlichen Hunden zählen laut Satzung die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. In der Gemeinde Bördeaue gibt es aber keine gefährlichen Hunde.
Hätte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, und die Hundesteuer auf 51 Euro pro Jahr festgesetzt, hätte dies Mehreinnahmen von rund 8000 Euro im Jahr für die Gemeindekasse bedeutet. In Hinblick auf einem Fehlbedarf von rund drei Millionen Euro ist das aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Trotzdem werden die Gemeinden, so auch die Bördeaue, aufgefordert, alle Einsparmöglichkeiten und Möglichkeiten der Mehreinnahmen auszuschöpfen und dazu gehört eben auch die Anhebung der Steuern für Hunde.
In der Hundesteuersatzung ist zudem festgeschrieben, dass das Anmelden eines Hundes durch den Besitzer Pflicht ist. Wer dies nicht tut, handelt ordnungswidrig.