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Verfahren Party-Veranstalter in Wolmirsleben schaltet Anwalt ein

Nachdem der Salzlandkreis ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen gültige Corona-Regeln eingeleitet hat, will der Party-Veranstalter das Verfahren jetzt prüfen .

Von René Kiel 16.06.2021, 16:16
Während am Freitag, 11. Juni 2021, ein DJ-Team am Großen Schachtsee in Wolmirsleben auflegte, soll es zu den Szenen gekommen sein, weshalb der Partyveranstalter jetzt ein Bußgeldverfahren am Hals hat.
Während am Freitag, 11. Juni 2021, ein DJ-Team am Großen Schachtsee in Wolmirsleben auflegte, soll es zu den Szenen gekommen sein, weshalb der Partyveranstalter jetzt ein Bußgeldverfahren am Hals hat. Foto: dpa/ Sven Hoppe

Wolmirsleben - Die Mitteldeutsche Camping und Gastro GmbH, die das Naherholungszentrum „Großer Schachtsee“ Wolmirsleben gepachtet hat, nimmt als Veranstalter der DJ-Party vom Freitagabend, 11. Juni 2021, das von der Ordnungsbehörde des Salzlandkreises eingeleitete Bußgeldverfahren zur Kenntnis.

„Wir werden es in der Sache objektiv bewerten und die Angelegenheit unserem Rechtsanwalt Stephan Bonell in Leipzig übergeben“, sagte Doreen Hauke und fügte hinzu: „Wenn wir einen Fehler gemacht haben sollten, werden wir uns dafür natürlich zweimal entschuldigen. Die Bundeskanzlerin hat sich für ihren Fehler nur einmal entschuldigt.“

Vorwurf: Offenkundige Verstöße

Die Kreisverwaltung wirft dem Veranstalter „offenkundige Verstöße gegen die geltende Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt“ vor. Sie beruft sich dabei auf ein Video in den sozialen Netzwerken. Darauf soll zu sehen gewesen sein wie am späten Freitagabend dutzende Menschen vor einer Bühne zu einem DJ-Set tanzten ohne Einhaltung von Mindestabständen und ohne Mund-Nasen-Bedeckung.

„Auch unter der Annahme einer laut Verordnung größeren Zahl erlaubter Teilnehmer – für sonstige professionell organisierte Veranstaltungen unter freiem Himmel sind derzeit 250 Teilnehmer erlaubt - sind durch die Veranstalter immer die allgemeinen Hygieneregeln sicherzustellen. Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung von Mindestabständen von anderthalb Metern zu anderen Personen. Derartige Abstände waren jedoch nicht im Ansatz zu erkennen“, heißt es in einer Mitteilung der Kreisverwaltung.