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Kleingärten Protest nach abgelehnten Kündigungen

Zoff bei Staßfurter Kleingärtner: Fünf Vereine haben außerordentliche Kündigungen beim Regionalverband eingereicht. Diese wurden abgelehnt.

09.01.2020, 03:00

Staßfurt l Fliegt der Regionalverband der Kleingärtner auseinander? Nachdem im November schon drei der 42 Vereine ihren Austrittswillen aus dem Regionalverband öffentlich bekundet hatten, bestätigen nun zwei weitere Vereine, dass sie Ende 2019 ihre außerordentliche Kündigung eingereicht haben.

Stein des Anstoßes ist die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge, die in diesem Jahr von 14 auf 29 Euro im Jahr für die Gartenfreunde gestiegen sind. Neben dem Kleingartenverein „Eisenbahn“, dem Kleingartenverein „Naturfreunde Staßfurt“ und dem Kleingartenverein „Sparte 1987“ wollten nun auch der Kleingartenverein „Am Strandbad“ und der Kleingartenverein „Neu-Staßfurt Süd“ zum 1. Januar raus. Beide Vereine hatten wie die anderen Vereine unabhängig voneinander im November ihre außerordentlichen Kündigungen eingereicht.

Diese wurden alle nicht akzeptiert. „Die außerordentlichen Kündigungen sind für alle Kleingartenvereine (KGV) abgelehnt worden, weil es nach der gemeinsam in 2018 beschlossenen Satzung keine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit gibt“, erklärt der Vorstandsvorsitzende Ingo Knabe.

Für den KGV „Am Strandbad“ und den KGV „Neu-Staßfurt Süd“ ist die Beitragserhöhung ebenfalls der ausschlaggebende Punkt. Es gibt aber grundsätzliche Probleme mit dem Regionalverband, der die Kleingartenvereine nach außen verwaltet und zum Beispiel die Pacht für die Kleingärten abwickelt. „Wir haben nichts vom Regionalverband“, sagt Peter Emmerich, Vorsitzender vom KGV „Am Strandbad“. „Der Verband kommt uns nicht entgegen. Ein Hartz-IV-Empfänger kann sich einen Garten gar nicht mehr leisten. Mit einer 107-prozentigen Erhöhung kann ich den Verein nicht mehr halten. Aber das begreift der Verband nicht.“

Noch deutlicher wird Olaf Krolop, Vorsitzender vom KGV „Neu-Staßfurt Süd“. „Wir werfen dem Regionalverband nur das Geld in den Rachen. Das ist eine Katastrophe, was in Staßfurt passiert. Vom Regionalverband kommt gar nichts, das ist grauenvoll. Was der Verband mit uns macht, ist unter aller Sau.“ Er rechnet vor, dass für die 14 Gärten im Verein nach neuer Rechnung über 200 Euro mehr an den Regionalverband gezahlt werden müssten. „Fünf von 14 Kleingärtnern wollten wegen der Erhöhung kündigen. Das wäre der Tod unseres Kleingartenvereins. Das können wir nicht verkraften“, sagt Krolop. „Wir haben keine Vorteile vom Regionalverband, nur Nachteile.“

Weil alle bisher bekannt gewordenen außerordentlichen Kündigungen abgelehnt wurden, wollen die Kleingartenvereine sich weiter wehren. So sagt Peter Emmerich: „Ich bereite die ordentliche Kündigung vor und habe gegen die Rechnung Widerspruch eingelegt.“ Er ist weiter nicht bereit, 29 statt 15 Euro zu zahlen.

Olaf Krolop hat einen Fachanwalt kontaktiert. „Dieser ist der Meinung, dass unsere außerordentliche Kündigung Bestand hat“, so Krolop. Kann also sein, dass sich die abtrünnigen Vereine und der Regionalverband vor Gericht wiedersehen.

Eine gewisse Sonderrolle nimmt der Kleingartenverein „Sparte 1987“ ein. Auch hier hat der Regionalverband die außerordentliche Kündigung abgelehnt. Weil dieser Verein aber als einziger aktiv das Gespräch im Vorfeld gesucht und laut Regionalverband „um eine einvernehmliche Regelung“ gebeten hatte, bekam dieser Verein ein Gegenangebot. Laut dem Vorsitzenden Oliver Walter bot der Regionalverband dem Verein an, im Jahr 2020 die alten Mitgliedsbeiträge zu zahlen und dafür die außerordentliche Kündigung zurückzuziehen. „Das habe ich abgelehnt“, sagt Oliver Walter. „Die Erhöhung der Beiträge war nur das i-Tüpfelchen.“ Der Frust liegt aber tiefer. Unter anderem geht es um eine neue Arbeitskraft in der Geschäftsstelle. Der Vorwurf: Durch die Finanzierung würde der Verband in finanzielle Schieflage gebracht.

Das Gegenangebot hat Oliver Walter auch aus Prinzip abgelehnt. „Das hätte den Unmut gefördert. Das ist den anderen Vereinen gegenüber nicht vermittelbar“, sagt er. „Der Regionalverband, der mich als Initiator der Kündigungswelle sieht, will mich ruhig stellen und hofft, dass die Diskussionen dann wieder einschlafen.“

Ihm ging es im Gespräch aber vielmehr um eine Einigung bei der Verwaltungsgebühr für die Pacht. Nichtmitglieder im Regionalverband sollten ab dem 1. Januar 2021 65 Euro im Jahr zahlen, mehr als das Doppelte des Mitgliedsbeitrages. „Das ist ein ganz entscheidender Punkt“, so Walter. „Damit will der Regionalverband abschrecken. Ich habe um ein vernünftiges Angebot für die Verwaltungsgebühr gebeten, das auch der Realität entspricht.“ Hier bewegt sich jetzt etwas. „Zur Höhe der Verwaltungsgebühr für Gartenpächter von Nichtmitglieder im Regionalverband kann im Moment aus rechtlichen Erwägungen keine Angabe gemacht werden“, teilt Ingo Knabe mit. „Der Regionalverband hat sich hier die rechtliche Unterstützung eines entsprechenden Fachanwaltes geholt.“ Gut möglich also, dass der Beitrag verändert wird. 65 Euro hingegen sind den Vereinen viel zu hoch angesetzt. „Da kann ich Insolvenz anmelden“, sagt Peter Emmerich vom KGV „Am Strandbad“.

Generell gilt: „Allerdings bleibt an dieser Stelle zu erwähnen, dass – entgegen der Auffassung austrittswilliger Vereinsvorsitzender - im letzten Jahr Oberlandesgerichte in aktuell anhängigen Verfahren entschieden haben, dass eine Verwaltungsgebühr zulässig ist und auch eingefordert werden kann“, so Knabe. „Niemand kann von einem ehrenamtlich tätigen Vorstand eines Regionalverbandes erwarten, dass Verwaltungstätigkeiten für Pachtgärten von Nichtmitgliedern kostenlos erbracht werden.“ Die Kosten würden „sehr wohl“ umgelegt werden können. „Der Regionalverband hofft daher, dass die Vorstände der austrittswilligen Vereine diese Tatsache auch ihren Mitgliedern in aller Deutlichkeit so gesagt haben. Und dass die Verwaltungsgebühr teurer sein wird als der Mitgliedsbeitrag im Regionalverband, sollte jedem Gartenfreund klar sein.“

Mitte Januar wollen sich die austrittswilligen Vereine zusammensetzen und sich austauschen, wie sie einzeln weiter vorgehen wollen. Schon jetzt scheint klar zu sein, dass die Vereine Widerspruch gegen eine Rechnung mit neuem Mitgliedsbeitrag einlegen werden. Oliver Walter geht zudem davon aus, dass sein Verein „rechtlich gesehen raus ist aus dem Regionalverband“.

Der Egelner Peter Klamser, der selbst Mitglied eines Vereins im Regionalverband ist, warnt die Vereine hingegen vor einem Austritt wegen unabsehbarer Folgen. „Durch die Kündigung der Mitgliedschaft im Regionalverband ist erst mal der betroffene Kleingartenverein nicht mehr zur Nutzung berechtigt. Der Regionalverband kann nun gegenüber der Stadt Staßfurt den Vertrag über die Nutzung der Grundstücke kündigen“, sagt er. „Damit sind Vorrechte aus dem Einigungsvertrag erloschen.“ Der Einigungsvertrag regelt mit Kleingartenpachtverträgen die Nutzung von Gärten als Dauerkleingärten. „Ohne Kleingartenpachtvertrag entfällt auch die Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit. Das Finanzamt wird sich dann wahrscheinlich melden.“ Er befürchtet also finanzielle Forderungen in unbekannter Höhe. „Wer den Schutz und die besonderen Rechte aus dem Einigungsvertrag aufgibt, ist selber schuld.“