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Streit um Finanzen Salzlandkreis verliert vor Gericht bei der Kreisumlage

Hecklingen, Staßfurt, Schönebeck, Calbe und Könnern haben den Rechtsstreit gegen die Kreisumlage 2021 abschließend gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht ließ eine Revision des Salzlandkreises gegen das Verwaltungsgerichts-Urteil nicht zu. Auf welche Entscheidung alle trotzdem noch warten.

Von René Kiel 23.07.2024, 18:00
Bei dem Rechtsstreit um die Kreisumlage 2021, den mehrere Städte gegen den Salzlandkreis gewonnen haben, geht es um insgesamt 7,174 Millionen Euro.
Bei dem Rechtsstreit um die Kreisumlage 2021, den mehrere Städte gegen den Salzlandkreis gewonnen haben, geht es um insgesamt 7,174 Millionen Euro. Symbolfoto: dpa

Staßfurt/Hecklingen - Der Salzlandkreis hat den von den Städten Hecklingen, Staßfurt, Schönebeck, Calbe und Könnern angestrengten Rechtsstreit gegen die Kreisumlage für das Jahr 2021 verloren. Nachdem im Frühjahr bereits das Verwaltungsgericht Magdeburg der Rechtsauffassung der Kommunen gefolgt war, hat nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt die Anträge des Kreises auf Zulassung der Berufung gegen die Verwaltungsgerichtsurteile abgelehnt. Dadurch sind diese rechtskräftig geworden.

„Da der Kreisumlagesatz für das Haushaltsjahr 2021 damit nichtig und der Umlagebescheid in den jeweiligen Verfahren gerichtlich aufgehoben worden ist, bedeutet dies für die mit ihren Klagen erfolgreichen Kommunen, die sich gegen den jeweiligen Umlagebescheid in Gänze gewandt haben, dass sie keine Kreisumlage für das Jahr zahlen müssen beziehungsweise einen Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Kreisumlage haben“, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) auf Anfrage der Volksstimme mit. Dabei geht es um eine Summe von insgesamt rund 7,174 Millionen Euro.

Ob die Städte den ihnen zustehenden Betrag am Ende in voller Höhe verbuchen können, ist fraglich. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass der Salzlandkreis die Umlagesatzung für 2021 rückwirkend heilen und dann neue Bescheide erlassen wird. Das hatte er im September des vergangenen Jahr getan. Da hatte der Kreistag den Hebesatz für die ebenfalls strittige Kreisumlage 2017 nachträglich gesenkt und allen Kommunen, auch denen, die nicht geklagt hatten, eine Rückzahlung zukommen lassen.

Corona-Hilfen wurden bei Kreisumlage nicht berücksichtigt

Das Verwaltungsgericht ist in der Urteilsbegründung davon ausgegangen, dass der vom Kreistag festgesetzte Kreisumlagesatz für das Jahr 2021 den sowohl im Grundgesetz als auch in der Landesverfassung festgeschriebenen Grundsatz des finanziellen Gleichrangs verletzt. Der Salzlandkreis sei bei der Beschlussfassung über den Kreisumlagesatz von einem ausgeglichenen eigenen Haushalt ausgegangen, wohingegen 13 der insgesamt 21 kreisangehörigen Gemeinden in dem betreffenden Jahr dazu nicht in der Lage gewesen seien. Rechtfertigende Gründe für das bestehende Ungleichgewicht der finanziellen Belange im kommunalen Raum seien nicht ersichtlich, hieß es.

Das OVG hatte festgestellt, die Corona-Hilfen in Höhe von 6,064 Millionen Euro, die der Salzlandkreis vom Land für das Haushaltsjahr 2021 erhalten hatte, hätten bei der Berechnung der Kreisumlage berücksichtigt werden müssen. Denn der Kreis habe diese Mittel in den Haushalt 2021 zur Senkung des Defizits und zur Absenkung des Kreisumlagesatzes eingestellt.

Nach der Rechtsprechung des Senats bedürfe es, wenn nahezu der Hälfte und damit einem erheblichen Teil der kreisangehörigen Gemeinden durch den vorgesehenen Umlagesatz ein negativer Haushaltssaldo zugemutet werde, wohingegen der Beklagte prognostisch einen ausgeglichenen Haushalt erziele, zusätzlicher, offenzulegender und von den Verwaltungsgerichten überprüfbarer Erwägungen.

Was macht das Bundesverwaltungsgericht?

Mit Spannung warten die Kommunalpolitiker jetzt auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Es muss sich mit einer erneuten Beschwerde des Salzlandkreises wegen der Nichtzulassung der Revision durch das Oberverwaltungsgericht im Streit um die Kreisumlage 2017 befassen. Letzteren hatte die Stadt Hecklingen zweimal hintereinander vor dem OVG für sich entscheiden können.

Wegen der möglichen gravierenden negativen Auswirkungen auf den Kreishaushalt hatte der Kreistag Landrat Markus Bauer (SPD) ermächtigt, mit den betreffenden Kommunen über eine Rücknahme ihrer Klagen zu verhandeln. Immerhin geht es bei allen Verfahren um eine Gesamtsumme in Höhe von 49 Millionen Euro.