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Kommunalaufsicht Satzung für Seniorenbeirat Hecklingen geregelt

Die Forderungen der Kommunalaufsicht in Sachen Seniorenbeirat Hecklingen wurden mit der Änderung der Hauptsatzung der Stadt umgesetzt.

Von René Kiel 09.07.2025, 12:00
Der neue Seniorenrat hatte sich im Herbst konstituiert.
Der neue Seniorenrat hatte sich im Herbst konstituiert. Foto: René Kiel

Hecklingen - Die Bildung des Seniorenbeirates der Stadt Hecklinger war in der letzten Stadtratssitzung erneut Thema. Dort wurde die am 15. Oktober des vergangenen Jahres beschlossene Hauptsatzung überarbeitet und einstimmig beschlossen, wie das die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises verlangt hatte. Ihrer Einschätzung nach enthielt die bislang gültige Fassung eine rechtswidrige Regelung. Denn der Seniorenbeirat wird nur für die Dauer der Wahlperiode bestellt. „Eine Weiterführung der Aufgaben ist folglich nicht zulässig“, heißt es in der Stellungnahme.