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Hecklingen Spitzenreiter bei der Hundesteuer?

Die Stadtverwaltung Hecklingen strebt eine weitere Erhöhung der Hundesteuer an.

26.05.2020, 04:00

Hecklingen l Ein entsprechender Satzungsentwurf soll am 2. Juni im Ortschaftsrat Groß Börnecke, am 3. Juni in Cochstedt, am 4. Juni in Hecklingen und am 8. Juni in Schneidlingen beraten werden. Die Beschlussfassung durch den Stadtrat ist für den 23. Juni vorgesehen.

„Die letzte Hundesteuersatzung war am 19. Juni 2018 vom Stadtrat beschlossen worden. Sie wurde durch die Kommunalaufsicht durch ein Schreiben beanstandet. Darin wurde eine Überarbeitung vorgeschlagen. Die Satzung wurde daraufhin komplett überarbeitet und neu gegliedert. Dabei wurden die Mängel, die durch die Kommunalaufsicht beanstandet wurden, beseitigt. Zudem wurden die Meldepflichten für Hundehalter erweitert und ausformuliert“, teilte Bürgermeister Uwe Epperlein von der Wählergemeinschaft Hecklingen (WGH) in der entsprechenden Beschlussvorlage mit.

Des Weiteren sei eine Erhöhung der Steuersätze erfolgt. Sie sei zwingend erforderlich, da diese Maßnahme im aktuellen Konsolidierungskonzept enthalten sei, hieß es im Rathaus. „Die Hebesätze wurden seit 2013 nicht mehr geändert. Eine Erhöhung ist deshalb für die Konsolidierung der Stadt Hecklingen notwendig“, so die Verwaltung. Bei mehr als 500 Hunden im Gemeindegebiet geht der Bürgermeister von Mehrerträgen in Höhe von zirka 25.000 Euro durch eine Anhebung aus.

Den Vorstellungen der Verwaltung zufolge sollen die Halter in der Stadt Hecklingen für ihren Vierbeiner künftig nicht mehr 50 Euro, sondern 80 Euro bezahlen. Der Steuerhebesatz für den zweiten Hund soll von 60 auf 100 Euro steigen und für den dritten Hund von 100 auf 140 Euro.

„Für einen Hund würde dies eine Mehrbelastung für den Hundehalter pro Quartal in Höhe von 7,50 Euro bedeuten. Bei zwei Hunden wäre mit einer Mehrbelastung pro Quartal in Höhe von 17,50 Euro zu rechnen.“

„Für einen Hund würde dies eine Mehrbelastung für den Hundehalter pro Quartal in Höhe von 7,50 Euro bedeuten. Bei zwei Hunden wäre mit einer Mehrbelastung pro Quartal in Höhe von 17,50 Euro zu rechnen“, rechnet die Stadtverwaltung vor.

Damit wäre die Stadt Hecklingen beim ersten Hund Spitzenreiter im Salzlandkreis. 80 Euro verlangt noch nicht einmal die Kreisstadt Bernburg. Dort werden „nur“ 60 Euro pro Jahr fällig. Im Mittelzentrum Staßfurt sind es sogar nur 41 Euro. Mit Hecklingen von der Einwohnerzahl her vergleichbare Gemeinden wie Bördeland und Könnern haben hier 30 beziehungsweise 36 Euro festgesetzt.

Künftig soll es in der Stadt Hecklingen auch keine Unterteilung beim Steuerhebesatz mehr für gefährliche Hunde geben. Dann sollen für jeden gefährlichen Hund nach dieser Satzung jeweils 400 Euro gezahlt werden. Bislang waren es 200 Euro beziehungsweise 300 Euro.

Gefährliche Hunde sind laut Satzungsentwurf solche Hunde, bei denen aufgrund rasse- beziehungsweise gruppenspezifischer Merkmale, Zucht, Erziehung, Ausbildung oder Abrichten sowie nach ihrer besonderen Veranlagung oder Charaktereigenschaft von einer über das Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen in ihrer Wirkung vergleichbaren, Mensch und Tier gefährdenden Eigenschaften auszugehen ist. Zudem kann von ihnen eine erhöhte Gefahr für die öffentlichen Sicherheit ausgehen. Als gefährliche Hunde werden von der Verwaltung die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit Hunden anderer Rassen eingestuft.