Bundestagswahl Wählen in Staßfurt: Was ist zu beachten?
Die Stadt Staßfurt informiert über die anstehende Bundestagswahl am Sonntag, 24. September.
Staßfurt l Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt Staßfurt wird für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten in der Zeit von Montag, 4. September, bis Freitag, 8. September, während der allgemeinen Öffnungszeiten:
• Montag 9 bis 12 Uhr, Dienstag 9 bis 12, 13 bis 18 Uhr, Donnerstag 9 bis 12, 13 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 12 Uhr im Briefwahllokal der Stadt Staßfurt (Bürgerservice, Steinstraße 38, Staßfurt)
• Donnerstag in der Außenstelle des Bürgerservice in Förderstedt (Magdeburg-Leipziger-Straße 24) von 9 bis 12, 13 bis 16 Uhr.
Jeder Wahlberechtigte kann dort die Richtigkeit oder Vollständigkeit seiner Daten prüfen. Möchte ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten einer anderen Person überprüfen, muss er dies begründen können. Kein Recht auf Überprüfung ihrer Daten haben Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk eingetragen ist.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann in der Zeit von 4. bis 8. September, spätestens 12 Uhr, im Briefwahllokal der Stadt Staßfurt (Steinstraße 38, Staßfurt) Einspruch einlegen.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, haben bis spätestens gestern eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Wer keine erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 71 Anhalt durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wahlscheine können von Wahlberechtigten bis Freitag, 22. September 18 Uhr, im Briefwahllokal der Stadt Staßfurt mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Bei plötzlicher Erkrankung, die eine Wahl im Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag bis zum Wahltag, 15 Uhr im Staßfurter Rathaus (Hohenerxlebener Straße 12, Staßfurt) gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter, dass er den Wahlschein nicht erhalten hat, kann er bis zum Tag vor der Wahl 12 Uhr einen neuen bekommen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht einreichen. Ein Behinderter kann sich bei der Antragstellung helfen lassen.
Mit dem Wahlscheinantrag erhält der Wahlberechtigte einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl.
Wahlberechtigte können Wahlschein und Briefwahlunterlagen von anderen Personen abholen lassen, wenn sie eine schriftliche Vollmacht mitgeben und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt, was wiederum schriftlich versichert werden muss. Der Ausweis ist dabei mitzunehmen.
Wer an der Briefwahl teilnehmen will, muss Wahlbrief mit Stimmzettel und Wahlschein so rechtzeitig an die Adresse auf dem Wahlbrief senden, dass alles spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird in Deutschland ohne besondere Versendungsform nur von der Deutschen Post unentgeltlich versendet. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Von 4. bis 22. September besteht im Briefwahllokal (Steinstraße 38, Staßfurt) die Möglichkeit zu folgenden Öffnungszeiten vor Ort zu wählen:
• montags, 9 bis 12 Uhr, dienstags, 9 bis 12, 13 bis 18 Uhr, donnerstags, 9 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr, freitags, 9 bis 12 Uhr, sonnabends, 9 bis 12 Uhr sowie speziell am Freitag, 22. September, 9 bis 18 Uhr
Im Bürgerbüro Förderstedt, wo auch Briefwahlunterlagen und Wahlscheine beantragt werden können, kann immer donnerstags zu den folgenden Öffnungszeiten vor Ort gewählt werden:
• Donnerstag, 7. September, 14. September und 21. September, je 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Am Sonnabend, 23. September und Sonntag, 24. September, können nur in dringenden Ausnahmefällen, wie nachgewiesene plötzliche Erkrankung, Briefwahlunterlagen beziehungsweise Wahlscheine beantragt werden:
• Sonnabend, 23. September, 9 bis 12 Uhr im Bürgerservice (Steinstraße 38, Staßfurt)
• Sonntag, 24. September, 8 bis 15 Uhr im Rathaus (Hohenerxlebener Straße 12, Staßfurt).