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Neue Hauptsatzung in Hecklingen Warum an den Kompetenzen des Rates nichts geändert wird

Der Hecklinger Stadtrat hat eine neue Hauptsatzung beschlossen, die unter anderem die Kompetenzen des Bürgermeisters Hendrik Mahrholdt und des Stadtrates sowie seiner Ausschüsse zu den Wertgrenzen und die personalrechtlichen Befugnisse neu regelt.

Von René Kiel 11.10.2023, 12:09
Das Hecklinger Rathaus ist das Zentrum der Stadt.
Das Hecklinger Rathaus ist das Zentrum der Stadt. (Foto: René Kiel)

Hecklingen - „In der jüngsten Stadtratssitzung wurde im Rahmen der Diskussion und Vorberatung der Vorschlag der Verwaltung mit Änderungen empfohlen“, sagte der stellvertretende Bürgermeister Frank Schinke der Volksstimme. Diesen Empfehlungen sei der Rat gefolgt und habe eine neue Hauptsatzung für die Stadt beschlossen.

Neue Hauptsatzung beschlossen

Danach bleiben die unmittelbaren Entscheidungskompetenzen des Stadtrates unverändert. „Kompetenzen zur Entscheidung in Personalangelegenheiten werden dem Bürgermeister über die bisherigen Befugnisse hinaus nicht übertragen. Die Wertgrenzen zur Übertragung von Ausgaben auf den Bürgermeister wurden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung angepasst. Damit aber der Stadtrat in wichtigen Angelegenheiten nach wie vor uneingeschränkter Entscheidungsträger bleibt, bleiben die oberen Wertgrenzen zur Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Hecklingen im Vergleich zur derzeit gültigen Hauptsatzung unverändert“, informierte Schinke zum Inhalt der von den Räten vorgenommenen Änderungen am Entwurf, den die Stadtverwaltung vorgelegt hatte.

Sie hatte die Neufassung mit einer Anpassung an das Kommunalverfassungsgesetz des Landes begründet und stützte sich mit ihrer Vorlage, die eine Ausweitung der Kompetenzen des Bürgermeisters bei Personalentscheidungen für ihn und den Hauptausschuss bei den Wertgrenzen vorsah, auf eine Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.

Vorschläge sind nicht überall gut angekommen

In den Sitzungen der Ortschaftsräte stießen die Vorschläge auf ein geteiltes Echo. Kritik gab es insbesondere in Groß Börnecke, in Hecklingen und in Cochstedt. Dort kam nicht gut an, dass es keinen Vergleich zwischen der alten Satzung mit den geplanten Änderungswünschen gab.

Groß Börneckes Ortschefin Ethel-Maria Muschalle-Höllbach (WGH) monierte, dass es zu diesem Thema keine ordentliche Vorarbeit des Hauptamtes gegeben habe. „Wir sind Freizeit-Parlamentarier. Ich bin nicht bereit, mich stundenlang damit zu beschäftigen“, sagte Hans-Peter Hacke (WGH).

Zudem äußerte sich die Ortsbürgermeisterin „sehr erschrocken“ über die von der Verwaltung angeregte Verdopplung der Wertgrenzen, über die der Bürgermeister allein entscheiden sollte. Hendrik Mahrholdt verwies darauf, dass man damit der Mustersatzung folge. Die Anpassung der Wertgrenze habe mit den Preissteigerungen zu tun. „20 000 Euro sind in der heutigen Zeit keine große Summe wie 2015, als die letzte Hauptsatzung beschlossen wurde“, sagte der Rathauschef. Damit soll nur die Arbeit der Verwaltung vereinfacht werden.

Wertgrenzen verdoppelt

„20 000 Euro sind schon eine ganz schöne Summe“, hielt Ethel-Maria Muschalle-Höllbach dagegen. Das sähe bei einem tollen Haushalt anders aus. „Der Rat möchte darüber informiert werden, was passiert“, sagte sie und sprach sich gegen einen „Blankoscheck“ und für eine Beibehaltung der Wertgrenzen aus. Ansonsten könne die Verwaltung alles allein entscheiden.

„Es geht darum, dass Sie eine höhere finanzielle Ermächtigung bekommen. Ich tue mich schwer zuzustimmen“, sagte Hans-Peter Hacke mit Blick zum Bürgermeister. In diesem Zusammenhang verwies er darauf, dass Hendrik Mahrholdt ohne Zustimmung des Rates eine Entscheidung für die Umland Wohnungsbaugesellschaft Egeln getroffen hatte. Dabei habe er sich auf eine alte Satzung des Stadtrates berufen, so der Rathauschef. Es sei nur um eine Tilgungsaussetzung für die von der Stadt Hecklingen verbürgten Darlehen gegangen.

„Hätte ich das in der Stadtratssitzung nicht angesprochen, hätten sie das so weiter gemacht“, sagte Ethel-Maria Muschalle-Höllbach, die auch Stadtratschefin ist. Hendrik Mahrholdt dazu: „Dafür habe ich ja Sie als erfahrene Stadträtin.“

„Räte gebranntes Kind“

„Wir sind ein gebranntes Kind. Hier sind etliche Dinge gemacht worden, die ein normaler Mensch nicht unterschrieben hätte“, fügte Hans-Peter Hacke unter Hinweis auf Pachtverträge hinzu. Am Ende stimmten drei Ortschaftsräte gegen die Vorlage und einer dafür.

In Cochstedt erinnerte Fachbereichsleiterin Nancy Funke daran, dass die Firmen, wenn es um die Auftragsvergabe gehe, Bindefristen hätten. Eine Neufassung der Kompetenzen würde zu einer Arbeitserleichterung der Verwaltung führen. „Und wir können uns anderen Aufgaben widmen“, sagte sie. Der Umgang mit Geld müsse im Rathaus hinreichend begründet werden. Da gelte das Zehn-Augen-Prinzip.

Der Bürgermeister merkte an, dass es bei der Personaleinstellung ohne Leitungsebene nie Probleme gegeben habe. „Laut Kommunalverfassungsgesetz liegt die Entscheidung darüber beim Stadtrat. Man kann sie aber auch dem Hauptverwaltungsbeamten übertragen“, sagte Nancy Funke. „Für mich ist das einleuchtend“, so Ortsbürgermeister Wolfgang Weißbart. Er und die anderen drei Ortschaftsräte gaben deshalb eine positive Empfehlung für den Stadtrat ab.

In Hecklingen sah Elke Atzler (CDU) dringenden Handlungsbedarf, was die Änderung der Hauptsatzung anbelangt. „Einige Firmen halten ihre Angebote nur zehn Tage aufrecht“, sagte sie. Auf die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Hecklingen eingehend, sagte die Fachbereichsleiterin: „Da sind wir vom Amtsblatt weg.“ Stattdessen sollen diese ortsüblich oder über das Internet erfolgen. Im Ortschaftsrat gab es nur eine Enthaltung.