Ab sofort gültig 100 Tiere an Vogelgrippe verendet: Im Kreis Stendal gilt Stallpflicht für Geflügel
Nach massiven Ausbrüchen der Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt und Nachbarländern ist jetzt der Kreis Stendal betroffen. Der Landrat reagiert mit einer Allgemeinverfügung.

Stendal. - Mit einem toten Kranich hat es angefangen, jetzt sind schon 100 Tiere tot: Die Vogelgrippe breitet sich auch im Landkreis Stendal aus. Das erste im Landkreis Stendal verendete Kranich ist positiv auf das Vogelgrippevirus (Aviäre Influenza) untersucht worden.
Das teilt der Landkreis Stendal mit. Die Proben wurden zur weiteren Untersuchung an das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) weitergeleitet. Insgesamt sind derzeit etwa 100 Todesfälle bei Vögeln bekannt. Zum Schutz gegen die Geflügelpest erlässt der Landkreis Stendal mit Wirkung zum 22. Oktober 2025 und bis auf Widerruf eine Allgemeinverfügung. Sie ordnet die Aufstallung von Geflügel sowie das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben im Kreisgebiet an.
Die in der Allgemeinverfügung aufgeführten Schritte dienen dem Schutz vor Ausbreitung der Geflügelpest. Sie sollen das Risiko einer Übertragung des Erregers auf private sowie Nutzgeflügelhaltungen verringern, heißt es. Um Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden, gilt per Verfügung im Einzelnen:
Alle Vögel müssen in den Stall
Sämtliches im Landkreis Stendal gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab sofort aufzustallen. Das kann entweder in geschlossenen Ställen erfolgen oder unter einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung, die zudem seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein muss. Es muss sichergestellt sein, dass die Tiere die ihnen bestimmten Aufstallungsorte nicht verlassen können.
Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen sowie gehäuften Todesfällen. Einige Varianten der Geflügelpestviren, insbesondere die Variante A/H5N1, können in Einzelfällen auch auf andere Tiere und Menschen übertragen werden.
Nicht alle toten Vögel müssen die Seuche haben
Nicht alle toten Vögel, die gefunden werden, sind an der Geflügelpest verendet. Zu den relevanten Arten zählen vor allem Hühner- und Gänsevögel, Greifvögel, Eulen und Enten. Das Verbreitungsrisiko für Tauben und Singvögel wird als gering eingeschätzt. Es ist nicht nötig, diese Tiere einzusenden.
Berühren ist zu vermeiden
Wenn ein verendeter Vogel im Landkreis gefunden wird, ist es unbedingt zu vermeiden, den Kadaver zu berühren, heißt es weiter. Bürger werden gebeten, den Fund unter Angabe des Standortes und der Kontaktdaten per E-Mail an tierseuche@landkreis-stendal.de zu melden. Das Federkleid erkrankter Tiere ist stumpf und gesträubt. Teilnahmslosigkeit sowie das Verweigern von Futter und Wasser deuten auf die Erkrankung hin. Geflügelhalter, die vermehrt Erkrankungen oder erhöhte Tierverluste feststellen, müssen sofort das Veterinäramt informieren.