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Gericht 200.000 Zigaretten aus Polen geschmuggelt

Wegen gewerbsmäßigen Handels mit 200.000 Schmuggelzigaretten ist ein mehrfach vorbestraften Mann vom Amtsgericht Stendal verurteilt worden.

Von Wolfgang Biermann 02.03.2018, 01:00

Stendal l Steuerhehlerei nennt das Gesetz den gewerbsmäßigen Handel mit Schmuggelzigaretten. Den Steuerschaden bezifferte die Anklage im aktuellen Fall mit 63.599,68 Euro. Der Mann soll 200.000 Zigaretten geschmuggelt haben.

Dafür verurteilte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Petra Ludwig denn auch den geständigen 39-Jährigen zu 15 Monaten Gefängnis. Er habe sich damit „eine Einkaufsquelle von beachtlichem Gewicht“ verschafft. Das Gericht setzte die Strafe für zwei Jahre zur Bewährung aus. Außerdem muss der Angeklagte für den Steuerschaden aufkommen. Das Gericht ordnete dazu sogenannten Wertersatz an.

Der Zoll war dem 39-Jährigen auf den Fersen, wobei Näheres nicht bekannt wurde, weil das Gericht auf die Aussage von drei Zollbeamten aufgrund des Geständnisses verzichtete.

Am 5. Juli vorigen Jahres entdeckten die Zollfahnder bei einer Razzia in der Wohnung des Angeklagten neben gut 8000 Euro Bargeld auch „Bestell- und Verkaufsunterlagen“ sowie eine frische Lieferung von 100.000 Zigaretten ohne Steuerbanderole. Bei der Befragung gab der Angeklagte umgehend eine weitere Lieferung in selber Menge im Mai zu. Die hätte er an Kleinabnehmer abgesetzt. Erworben hätte er die Zigaretten zum Stangenpreis von 17 Euro und sie für 19 Euro weiterverkauft.

Er sei als selbstständiger Kleinunternehmer in finanzielle Bedrängnis geraten, weil er unerwartet für ein pflegebedürftiges Familienmitglied hätte sorgen müssen. Dafür seien Umbaumaßnahmen im Haus erforderlich gewesen, die er von seinen Einnahmen nicht hätte finanzieren können. Darum hätte er aus Urlaubsaufenthalten vorhandene Kontakte in Polen für den Zigarettenschmuggel genutzt. Die Zigaretten sind laut Anklage von unbekannt gebliebenen Kurieren angeliefert worden.

Er bereue die Taten, so der Angeklagte: „Das war ein großer Fehler.“ Mit den Steuerbehörden hat er nach Angaben seines Verteidigers eine Zahlungsvereinbarung über die Begleichung der Steuerschuld getroffen und zahle die 63.600 Euro bereits in Raten ab.

Mit dem Geständnis, der persönlichen Situation, dem sogenannten Nachtatverhalten und der positiven Sozialprognose, weil er „in Lohn und Brot“ sei, begründete Richterin Ludwig das moderate Urteil und die Strafaussetzung zur Bewährung.

Sein Mandant hätte „nicht viel kriminelle Energie“ für die Schmuggelgeschäfte einsetzen müssen, sagte der Verteidiger. Angesichts der hohen Ladenpreise für legale Zigaretten sei „die Nachfrage riesengroß“ und hätte sein Mandant „keine Absatzschwierigkeiten gehabt“.