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Amtsgericht Schläge gegen Konfetti-Kontrahentin

In Stendal musste sich eine Frau vor Gericht verantworten.

Von Wolfgang Biermann 28.12.2015, 15:24

Stendal l Um gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Frauen in der sogenannten fünften Jahreszeit in einer der närrischen Hochburgen im Norden des Landkreises Stendal ging es unlängst am Amtsgericht. Am Ende kamen die Prozessbeteiligten überein, das Verfahren wegen Körperverletzung gegen eine Mittdreißigerin gegen Zahlung von 200 Euro an den Verein „Hilfe für Kinder in Not“ einzustellen.

Der Angeklagten wurden mehrere Taten zur Last gelegt. Nicht mit den bekanntermaßen charmanten Waffen einer Frau, sondern mit Händen, Füßen und Spucke soll sie Widersacherinnen und auch ihrem Ex-Freund zugesetzt haben. So soll der Streit um zu werfendes Konfetti auf einem am Karnevalsumzug beteiligten Wagen am 14. Februar zu Zwistigkeiten zwischen ihr und einer anderen Aktivistin geführt haben. In deren Folge, so die Anklage, hat die Mittdreißigerin die Konfetti-Kontrahentin getreten.

Sie selbst sprach von „abwehrendem Treten“. Offenbar kam es zwischen ihr und ihrem Ex-Freund in einer Gaststätte Stunden später zum Streit. In deren Folge ist er von ihr angespuckt worden. Das gab sie zu, will aber von ihm provoziert worden sein. Er habe einen Spruch abgelassen und gelacht. Sie bestritt ein zugleich angeklagtes Kratzen im Gesicht: „Die Kratzwunden hatte er schon, das muss seine Neue gemacht haben.“

Letztlich wurde ihr vorgeworfen, wenig später einer jungen Aushilfskellnerin vor der Gaststätte eine Ohrfeige versetzt zu haben. Ziehen an den Haaren und Schubsen waren weitere Tatvorwürfe. Außerdem soll sie die Kellnerin an die Wand gedrückt haben. Da habe sie wohl etwas „überreagiert“, aber keinesfalls so, wie es in der Anklage steht, gab die Angeklagte an. Die Bedienung bestätigte als Zeugin die Tatvorwürfe weitgehend, schwächte sie zugleich aber ab. Demnach hätte es die Angeklagte nicht geschafft, sie vollends an die Wand zu drücken. An den Haaren sei sie auch nicht gezogen worden. Allerdings sei ihre Brille infolge der Ohrfeige zu Boden gefallen, so die Zeugin.

Eine weitere Zeugin, mit Opfer und Täterin bekannt, gab an, verbalen Streit gehört zu haben. Fuchteln und Schubsen habe sie auch gesehen, mehr aber nicht. Vor der Tür zum Gerichtssaal warteten noch weitere Zeugen – sowohl aus dem Lager der Angeklagten als auch aus dem der Opfer.

Dem Amtsrichter wie auch dem Staatsanwalt war das Unbehagen anzumerken, noch weiter in den Ursachen des Kleinkriegs zwischen den Kontrahentinnen herumzustochern, zumal keines der Opfer ernsthafte Verletzungen davongetragen hatte. Augenscheinlich waren alle Beteiligten froh über den Vorschlag zur Verfahrenseinstellung.