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28 Gramm Rauschgift Geldstrafe wegen Drogenbesitzes

Das Amtsgericht Stendal hat einen 32-Jährigen wegen Drogenbesitzes verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 06.01.2016, 08:40

Stendal l Weil er in der Arneburger Straße mit 28,7 Gramm Rauschgift im Rucksack von der Polizei erwischt wurde, ist ein bislang nicht vorbestrafter Stendaler vom Amtsgericht wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 40 Euro (400 Euro) bestraft worden.

Der 32-jährige verheiratete Familienvater hatte gestanden, am 12. Juni vorigen Jahres 11,57 Gramm Amphetamine und 17,12 Gramm Cannabis „zum Eigenverbrauch“ mit sich geführt zu haben. „Was soll ich sagen, das stimmt“, sagte er nach dem Verlesen der Anklage durch den Staatsanwalt. Woher er die Drogen hatte, wollte er nicht sagen. Auf jeden Fall habe er damit nicht handeln wollen, gab er an. Eine Polizeibeamtin sagte als Zeugin aus, dass ihr der Angeklagte verdächtig vorkam und er auf einen von ihr durchgeführten Drogenschnelltest positiv reagiert habe. Daraufhin habe man seine Sachen durchsucht und das Rauschgift im Rucksack gefunden. Zur Analyse seien die Drogen nicht ans Landeskriminalamt geschickt worden. Das werde bei Mengen unter 20 Gramm „aus Kosten- und Vereinfachungsgründen“ so gehandhabt, weil die Analyse zu aufwendig und unverhältnismäßig wäre, erläuterte die Polizeibeamtin. Da es sich demzufolge beim Fund um eine Bruttomenge handele und man nicht wisse, wie hoch der tatsächliche Wirkstoffgehalt war, der Täter geständig und nicht vorbestraft sei und Reue zeigte, sei eine Geldstrafe im unteren Bereich ausreichend, hieß es im Urteil.

„Das war mir eine Lehre, ich bin froh dass es so ausgegangen ist“, sagte der Angeklagte und nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an. Die Staatsanwaltschaft behielt sich jedoch das Einlegen von Rechtsmitteln vor. Sie hatte 40 Tagessätze zu je 40 (1600 Euro) als Geldstrafe für den Ersttäter gefordert.