1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Ziehsohn rudert als Zeuge zurück

Körperverletzung Ziehsohn rudert als Zeuge zurück

Der Prozess gegen einen 30-jährigen Stendaler wurde eingestellt.

Von Wolfgang Biermann 17.01.2016, 05:00

Stendal l Ein 30 Jahre alter Stendaler soll den zur Tatzeit 14-jährigen Sohn seiner Lebensgefährtin, der mit im gemeinsamen Haushalt lebt, am 26. Mai vorigen Jahres nach verbaler Auseinandersetzung zunächst geschubst und dann mit der Faust fünf Mal geschlagen haben. So jedenfalls lautete der schwere Tatvorwurf, der sich vor dem Amtsgericht quasi im Nichts auflöste. Am Ende wurde das Verfahren ohne jegliche Auflage eingestellt. Im Gegensatz zu seinem Ziehsohn hatte der 30-Jährige bislang noch keine Erfahrungen mit Polizei und Justiz gemacht.

Der heute 15-Jährige wurde als Zeuge aus der Untersuchungshaft der Jugendanstalt Raßnitz vorgeführt. Dort wartet er im Zusammenhang mit Drogendelikten auf seinen eigenen Prozess. Im Prozess gegen seinen Ziehvater um angebliche Körperverletzung ruderte er als Zeuge zurück. An seine Vernehmung vor der Polizei und den dabei von ihm gemachten Vorwürfen gegen den Lebensgefährten seiner Mutter könne er sich kaum mehr erinnern, ebenso wenig an den 26. Mai selbst. Nur, dass er einen Bänderriss in der Schulter erlitten habe. Vor der Polizei hatte er von Tritten und Schlägen berichtet. Er könne auch nur gestrauchelt sein, räumte er jetzt als Zeuge ein.

Der Angeklagte hatte dazu angegeben, dass er an jenem Tag feststellen musste, dass sein Fahrrad aus dem zur Wohnung gehörenden Keller gestohlen worden war, obwohl das Fahrrad mit einem Schloss gesichert war. Er habe seinen Ziehsohn im Verdacht gehabt, weil der Schlüssel zum Fahrradschloss, der am Schlüsselbrett der Wohnung gehangen hatte, ebenfalls verschwunden war. Das Fahrrad sei Tage später wieder aufgetaucht. Ein Zeuge hätte gesehen, dass der Ziehsohn es in Benutzung hatte.

Einen Streit habe es am 26. Mai vorigen Jahres um einen Zigarettenstopfer gegeben. Es könne sein, dass er den Jungen verletzt habe. Das hätte er aber nicht gewollt. Geschlagen hätte er ihn „definitiv nicht“, allenfalls ein wenig geschubst. Dabei sei der Ziehsohn gegen eine Wand geprallt. Er habe ihn noch festhalten wollen, der Junge sei aber hingefallen. Streit hätte es schon öfter gegeben und auch Diebstähle durch den jetzt 15-Jährigen.

Das bestätigte die Mutter: „Er bestiehlt uns öfter.“ Die 40-Jährige hatte wohl Anzeige erstattet und Strafantrag gegen ihren Lebensgefährten wegen der angeblichen Körperverletzung ihres Sohnes gestellt. Sie habe das Geschehen aber selbst nicht beobachtet, sondern nur gehört, dass „jemand gegen die Tür flog“. Es könne sich – wenn überhaupt – nur um eine fahrlässige Körperverletzung handeln. Dabei sei das Verschulden des Angeklagten aber als eher gering anzusehen, waren sich Staatsanwalt und Richter bei der Verfahrenseinstellung einig.