1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Gericht entscheidet für den Landkreis

Abfallgebühren Gericht entscheidet für den Landkreis

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat zwei Eilanträge eines Bürgers aus dem landkreis Stendal zu Bescheiden von 2016 zurückgewiesen.

Von Bernd-Volker Brahms 22.04.2018, 19:00

Stendal l Der Landkreis Stendal hat nach eigenen Angaben vom Verwaltungsgericht Magdeburg in Sachen Abfallbescheide in zwei Fällen recht bekommen. Wie die Behörde Freitagabend mitteilte, habe das Gericht am 28. März und am 9. April zwei Eilanträge eines Bürgers gegen Gebührenbescheide für 2016 abgewiesen.

Nach Angaben des Landkreises sei im Verfahren umfangreich zur Sachlage vorgetragen worden. Das Gericht habe unter anderem dargelegt, dass dem Landkreis hinsichtlich des Anschlussgrades bei Grundstücken an das öffentliche Entsorgungsnetz kein Fehlverhalten nachgewiesen werden könne.

Für den Landkreis ist die Angelegenheit indes noch nicht ausgestanden. Auch gegen Gebührenbescheide von 2017 wurden mehrere Widersprüche eingereicht. Für die Zeit 2017 bis 2019 gilt eine völlig andere Gebührenkalkulation als 2016, für die die jetzt entschiedenen Eilanträge offensichtlich galten.

 Beim neuen Kalkulationszeitraum 2017-19 war der ALS Dienstleistungsgesellschaft nach eigenen Angaben ein Rechenfehler passiert, der letztlich zu Millionen-Euro-Verschiebungen in der Kalkulation geführt und die gesamte Satzung rechtswiedrig gemacht hatte. Im März musste der Kreistag eine neue Gebührensatzung beschließen.

Mittlerweile wurden von der ALS die Gebührenbescheide für 2018 verschickt, die auch die Korrektur der Gebühren für 2017 enthalten. Nach Angaben des Landkreises wurden insgesamt 44 773 Bescheide verschickt. Eine Aufschlüsselung, wie viele Bescheide an Privathaushalte und wie viele an Gewerbe gingen, sei nicht möglich, teilte Pressesprecherin Angela Vogel auf Volkstimme-Nachfrage mit.