Straßenreinigung Abzocke-Vorwurf steht weiter im Raum
Die Stadt Stendal kassiert für Hinterliegergrundstücke eine Straßenreinigungsgebühr. Betroffene Eigentümer fühlen sich "abgezockt".
Stendal l Betroffene Eigentümer, die sich durch die Neuberechnung der Straßenreinigungsgebühren von der Stadt Stendal „abgezockt“ fühlen, sind mit der in der Volksstimme vom 30. Oktober veröffentlichten Erklärung der Amtleiterin nicht einverstanden. „Es klingt fast zynisch, wenn sie versichert, dass sie Verständnis für unseren Ärger über die überdimensional gestiegenen Kosten hat“, sagt Manfred Henning. Anstatt der 6,77 Euro müsse der Besitzer eines Gartens im Dahrenstedter Weg nun 162 Euro für die Reinigung von Straße und Gehweg pro Jahr bezahlen.
Amtsleiterin Silke Pidun begründete dies gegenüber der Volksstimme mit der Umsetzung der Straßenreinigungsgebührensatzung, die regelt, dass alle Eigentümer von Grundstücken entlang einer Straße und von dahinter gelagerten, sogenannten Hinterliegergrundstücken, zur Kasse gebeten werden. Somit würden alle Eigentümer der 36 privaten Parzellen die Reinigungskosten der 50 Frontmeter bezahlen.
Den Sinn dieser Rechnung versteht der 90-jährige Stendaler nicht und fragt, warum eine Splittung wie früher nicht möglich sei. Außerdem habe er Zweifel, dass die „Idee, den Anliegern im Dahrenstedter Weg selbst die Reinigung zu übertragen, verwirklicht werden könnte. Die Gartenbesitzer alle unter einen Hut zu bekommen, um dann eine Reinigungsfirma zu beauftragen, „wird schwierig werden“, sagt Henning.
Verdruss herrscht auch weiter bei Horst Klingemann. Die Erklärung der Leiterin des Amtes für Technische Dienste „zeugt vom Unwillen, sich ernsthaft mit berechtigten Anliegen der Bürger hinsichtlich der Hinterlieger- und Teilhinterliegergrundstücke zu befassen.“ Klingemann wird neuerdings ein Teilhinterliegergrundstück in Rechnung gestellt, was für ihn den Anschein einer „reinen Auslegungssache hat“. Der 74-Jährige besitzt ein Reihenhaus in der Gardelebener Straße, dessen Grundstück sich im Gartenbereich verbreitert. So werden ihm statt seiner acht nun 16 Frontmeter Straße in Rechnung gestellt.
Mit Gleichbehandlung habe das wenig zu tun. Die Kalkulation könnte beispielsweise so ausgeführt werden, dass der für das jeweilige Gebiet errechnete Preis je Meter Straßenreinigung durch die Anzahl der Grundstücke einschließlich aller Hinterliegergrundstücke geteilt wird. So würden alle Anlieger gleichermaßen belastet, die Stadt könnte eine Rechnung für die tatsächlich zu reinigenden Meter stellen und dem Gesetzgeber würde entsprochen, weil keine Meterzahl mehr zu splitten ist.
Verwunderung herrscht übrigens beim Verein Haus & Grund Nördliche Altmark. Dort sei man davon ausgegangen, dass mit der Neuberechnung der Straßenreinigungsgebühren durch die Stadt Stendal „uns die Tür eingelaufen wird“, sagt Lutz Rosenkranz.
Doch bislang habe sich bei der Eigentümerschutz-Gemeinschaft niemand mit einem Problem in Bezug auf Hinter- und Teilhinterliegergrundstücke gemeldet, um solch einen Gebührenbeschied prüfen zu lassen.