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Landrat verklagt Affäre um Nebentätigkeit: Ex-Amtsärztin scheitert mit Klage gegen Leichenschau-Stopp

Ex-Amtsärztin für den Landkreis Stendal will ihre Leichenschau-Tätigkeit fortsetzen. Das Verwaltungsgericht weist ihre Klage ab - nun geht der Fall an die nächsthöhere Instanz.

Von Andreas König 21.06.2025, 16:31
Die Masse an zweiten Leichenschauen und anderen Nebentätigkeiten der ehemaligen Amtsärztin des Landkreises Stendal warf Fragen auf.
Die Masse an zweiten Leichenschauen und anderen Nebentätigkeiten der ehemaligen Amtsärztin des Landkreises Stendal warf Fragen auf. Symbolfoto: picture alliance/dpa

Stendal - Nächste Eskalationsstufe im Konflikt zwischen dem Landrat des Kreises Stendal und der ehemaligen Amtsärztin Iris Schubert, die in die Kreisverwaltung des Bördekreises strafversetzt wurde. Die ehemalige Leiterin des Gesundheitsamtes hat den Landkreis Stendal mit Landrat Patrick Puhlmann (SPD) vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg verklagt.

Lesen Sie auch: Leichenschauen am laufenden Band - Kreis Stendal ermittelt gegen Ex-Amtsärztin

Ihr Ziel: Sie will wieder zweite Leichenschauen für das Krematorium in Stendal vornehmen dürfen. Das hatte sie jahrelang getan und damit laut Landrat höhere Einnahmen erzielt als die aus ihren Beamtenbezügen. Die Klage der ehemaligen Amtsärztin wurde abgewiesen, sagte der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Magdeburg, Christoph Zieger, auf Volksstimme-Anfrage. Gegen diese Entscheidung hat Iris Schubert Rechtsmittel eingelegt.

Oberverwaltungsgericht Naumburg verhandelt den Fall jetzt

Nun muss sich das Oberverwaltungsgericht des Landes in Naumburg damit befassen. Geklagt hat seinerseits auch der Landkreis Stendal. Und zwar auf das Offenlegen von Informationen über die Nebentätigkeit der ehemaligen Gesundheitsamtsleiterin. Dagegen wehrt sie sich vor dem Verwaltungsgericht. Eine Entscheidung steht noch aus.

Nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe wechselte Iris Schubert in die Kreisverwaltung des Bördekreises. Dort hat sie keine leitende Funktion mehr inne, möchte aber wieder Leichenschauen im Kreis Stendal vornehmen.

Medizinerin Iris Schubert erteilt sich Genehmigung quasi selbst

Die Genehmigung dazu kann das Gesundheitsamt erfahrenen ärztlichen Personen erteilen. Aber nur für den Fall, dass keine Mediziner der eigentlich vorgeschriebenen Fachrichtungen Rechtsmedizin oder Pathologie zur Verfügung stehen. Laut Landkreis lag diese Genehmigung lange Zeit nicht vor. Als die Nachforschungen intensiver wurden, habe sich Iris Schubert die Genehmigung quasi selbst erteilt.