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Altmark-Klinikum Ex-Patientin fordert 180.000 Euro

Eine Frau aus der Stendaler Region, die fünf Mal im Altmark-Klinikum Gardelegen an der Wirbelsäule operiert wurde, klagt.

Von Wolfgang Biermann 02.04.2018, 15:00

Stendal l Noch immer ist das Kapitel Gardelegener Wirbelsäulen-OP-Skandal nicht abgeschlossen. Die 1. Zivilkammer am Landgericht Stendal verhandelte einen Fall, bei dem es um recht hohe Schmerzensgeldsummen geht.

Anwalt Prof. Karl Otto Bergmann, der in diesem wie auch in knapp zwei Dutzend anderen Fällen für den Kommunalen Schadenausgleich (KSA) das AMK vertritt, bot letztlich 30.000 Euro. Die Vorsitzende Richterin, Landgerichtsvizepräsidentin Haide Sonnenberg, hält 100.000 Euro für angemessen.

Klägerin und Gericht beziehen sich auf das Gutachten des Sachverständigen Dr. Julian Prell, Facharzt für Neurochirurgie, und leitender Oberarzt an der Uni-Klinik Halle. Dieser stellte sowohl die Notwendigkeit als auch die Ausführung der Operationen in Frage. Und damit verbunden auch die Aufklärung der Patientin. So operierten die Ärzte am Altmark-Klinikum die Klägerin offenbar, ohne dass es aus sogenannten bildgebenden Verfahren – Magnetresonanztomographie (MRT), Computertomographie (CT), Röntgen – eine aktuelle Diagnostik gab. Ein solches Bild hatte die Frau aus einer Klinik in Plau am See mitgebracht. Es sei aber zum Zeitpunkt der ersten OP – im Februar 2012 – schon mehrere Monate alt gewesen. Es hätte unbedingt eine neue Diagnostik erfolgen müssen, bemängelte der Gutachter.

Den als Bandscheibenvorfall deklarierten OP-Grund hätte es gar nicht gegeben, nur eine Wirbel-Fehldisposition. Die Fehler im AMK setzten sich nach Auffassung des Gutachters fort. Demnach gab es auch vor den Folge-Operationen keine bildgebenden Untersuchungen. Da die Klägerin allerdings eine nicht unwesentliche Vorschädigung mit in die Behandlung im AMK-Wirbelsäulenzentrum einbrachte, hielt das Gericht die Forderung von 180.000 Euro Schmerzensgeld für nicht gerechtfertigt.

Erst zum Ende der dreistündigen Verhandlung war AMK-Anwalt Bergmann überhaupt bereit, eine Zahlungspflicht anzuerkennen und die schon genannten 30.000 Euro zu bieten. Mithin eine Differenz von 150.000 Euro zur Forderung der Klägerin. Und immerhin noch 80.000 Euro zum in Aussicht gestellten Urteil. Das wird am 12. Juni erwartet.

Seit mehr als fünf Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Stendal gegen zwei ehemalige Ärzte des Altmark-Klinikums in Gardelegen. Ein Ende scheint nicht abzusehen, obgleich die Fallzahl von 80 auf 23 schrumpfte, wie Thomas Kramer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, auf Volksstimme-Anfrage Ende Dezember sagte.