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Amtsgericht Zwangsversteigerung von Obi-Areal

15 Jahre, nachdem der Obi-Markt in Stendal geschlossen wurde, soll das Grundstück zwangsversteigert werden.

Von Wolfgang Biermann 13.02.2019, 23:01

Stendal l Relativ kurz währte die Lebensdauer des Obi-Baumarktes bei Bindfelde an der B 188 (Tangermünder Chaussee) vor den Toren von Stendal. 1993 eröffnet, schloss er 2004 nach elf Jahren wieder. Seitdem liegt das Grundstück brach, und ist das ehemalige Marktgebäude Zielobjekt von Vandalen. Es verrottet. Auf dem einstigen, inzwischen großteils zugewachsenen Parkplatz üben zuweilen noch Fahranfänger und machen Brummifahrer Pause.

Am kommenden Dienstag, 19. Februar, 9 Uhr, soll das insgesamt 50.985 Quadratmeter große Grundstück im Amtsgericht Stendal unter dem Aktenzeichen 7K66/15 „zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“ unter den Hammer kommen. Schon einmal stand das Gewerbegrundstück zur Zwangsversteigerung. Die Versteigerung sollte laut seinerzeitigem Aushang am „Schwarzen Brett“ im Amtsgerichtsflur am 22. August 2017 erfolgen. Doch kurz vor dem angesetzten Termin wurde er aus unbekannten Gründen aufgehoben.

Damals wie auch jetzt wird der Verkehrswert mit 516.600 Euro angegeben. Das Aktenzeichen ist auch noch immer dasselbe. „Das Verfahren ist eingestellt. Welche Hintergründe dies hat, ist nicht aktenkundig“, erfuhr die Volksstimme vor eineinhalb Jahren auf Nachfrage von Gerichtssprecher Michael Steenbuck. Allein die Handels- und Dienstleistungsfläche des im Grundbuch von Bindfelde unter den Flurstücken 62, 63, 65 und 67 eingetragene Grundstück beträgt laut Aushang 42.700 Quadratmeter. Der Versteigerungsvermerk wurde bereits am 16. Juli 2015 in das Grundbuch eingetragen.

Die Zwangsversteigerung wartet laut Internet mit einer Besonderheit auf: Das Objekt werde gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Weiter heißt es: „ Dazu besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und bekannt gegeben.“ In dem aus dem Jahr 2016 stammenden Gutachten geht der Sachverständige von einem Bodenrichtwert von 7 Euro/Quadratmeter aus.

Laut Gutachten ist „eine Neuansiedlung gegenwärtig durch den Bebauungsplan Sondergebiet ‚Baumarkt‘ begrenzt“, der formal keine anderen Sparten zulasse. Die bautechnische Notwendigkeit eines Abrisses sah der Bausachverständige in seinem Gutachten von 2016 (noch) nicht. Jahrelang gab es juristische Querelen zwischen der Stadt Stendal und den Eigentümern. Welcher Gläubiger die Zwangsversteigerung nunmehr beantragt hat, vermochte Gerichtssprecher Steenbuck nicht zu sagen.