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Amtsgericht Stendaler muss ins Gefängnis

Ein 28-jähriger Mann aus Stendal muss nach mehrfacher Körperverletzung an seiner Ehefrau ins Gefängnis.

Von Wolfgang Biermann 16.09.2019, 23:01

Stendal l Das Amtsgericht Stendal hat einen gerichtsbekannten Stendaler wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Anstiftung zur Falschaussage zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Richter Rainer Mählenhoff sah es als erwiesen an, dass der 28-Jährige seine Ehefrau und Mutter seiner beiden Kinder in zwei Fällen brutal attackiert und zum anderen versucht hat, einen Kumpel in einem Prozess um Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Falschaussage zu bewegen.

Die Ehefrau hatte im Prozess angegeben, dass sie aus Angst, dass ihr Mann sie verlassen würde, sich die Körperverletzungen ausgedacht und die Polizei gerufen sowie Anzeige erstattet hätte. So will sie sich eine blutende Verletzung an der Stirn mit einem Besenstiel am 1. Juli dieses Jahres selbst im Gerangel um den Besen beigebracht haben.

Am 13. April hätte ihr Kind auf dem Arm eine plötzliche Bewegung gemacht und so bei ihr eine Kopfverletzung verursacht. Aufenthalte im Frauenhaus versuchte sie, mit dem Besuch einer Freundin dort zu erklären.

„Ich glaube ihr einfach nicht, ihre Aussage ist nicht glaubhaft und sie selbst nicht glaubwürdig“, sagte Richter Mählenhoff in der Urteilsbegründung. Es gebe eine „ganze Kante an Verfahren mit ähnlichem Sachverhalt“ gegen den Angeklagten, in denen sie bislang immer einen Rückzieher gemacht habe.

Nach Anhörung der Notrufmitschnitte vom 13. April und vom 1. Juli sei er zu dem Schluss gekommen, dass die Frau „spontan und voller Panik“ die Polizei angerufen hat. „Mein Mann hat mich verprügelt“, sei da zu hören gewesen. Außerdem hätten die Polizisten laut deren Aussagen in oder vor der Wohnung jeweils eine verletzte, verängstigte und aufgelöst wirkende Frau vorgefunden.

Würde man ihrer Aussage vor Gericht glauben, hätte sie sich gleich mehrerer Straftaten schuldig gemacht, als da seien: falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat und Missbrauch von Notrufen.

Die Staatsanwaltschaft kündigte an, je nach Ausgang des am Landgericht zu erwartenden Berufungsverfahrens, gegen sie wegen Falschaussage vor Gericht zu ermitteln. Er halte es für „schlichtweg absurd“, wenn die Frau vor Gericht bekunde, statt des Angeklagten ein Antigewalttraining absolvieren zu wollen. Das habe er noch nicht erlebt.

„Ich halte Sie für gefährlich, Sie sind wie ein Vulkan. Und Ihre Frau ist die Leidtragende“, hielt Richter Mählenhoff dem Angeklagten in der Urteilsbegründung vor.

Einen sogenannten Hilfsbeweisantrag des Verteidigers schmetterte er im Urteil als „völlig ungeeignet“ ab. Der Anwalt wollte einen Gutachter zur Klärung der Frage, ob das durch den Besenstiel entstandene Verletzungsbild zum Tatvorwurf passe.