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Angriff aus Rache Heckscheibe mit Axt zerstört

Weil er einem Nebenbuhler die Autoheckscheibe zerschlagen hat, stand ein Stendaler vor Gericht. Aber da war noch etwas.

Von Wolfgang Biermann 21.12.2020, 23:01

Stendal l „So schräg sich das anhört – ich glaube das.“ Mit dieser Begründung sprach der Vorsitzende Richter Rainer Mählenhoff jüngst am Amtsgericht einen Mittfünfziger aus der Region Osterburg vom Vorwurf der Trunkenheit im Straßenverkehr frei. Er könne sich nicht vorstellen, dass jemand, der noch nie etwas mit Polizei und Justiz zu tun hatte, so „bekloppt“ sei, betrunken mit dem Auto zur Polizei zu fahren.

Mit dem Freispruch folgte das Gericht den gleichlautenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer von einer „Verkettung unglücklicher Umstände“. In Gänze ging der Prozess für den Angeklagten nicht so gut aus. Wegen Sachbeschädigung verurteilte ihn das Gericht nämlich zu einer Geldstrafe von 1500 Euro.

Der Mittfünfziger war angeklagt, am Nachmittag des 12. August dieses Jahres mit einer Axt die Heckscheibe eines anderen Autos eingeschlagen zu haben. Schaden: 785 Euro. Er sei „sauer“ gewesen, räumte der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Tat sofort ein. Das von ihm demolierte Auto gehöre einem Mann, der ihm sowohl die Lebensgefährtin ausgespannt als auch bei in seinem Auftrag ausgeführten Arbeiten übers Ohr gehauen hätte, gab der Angeklagte an.

Nun zu den Details der angeblichen Trunkenheitsfahrt, die nur kurze Zeit später am selben Tag erfolgt sein soll. Noch innerlich aufgewühlt hätte er zu Hause ein paar Bier und zwei Schnäpse getrunken, sagte der Angeklagte. Weil er in anderer Sache eine Vorladung zum Revierkommissariat Osterburg hatte, bot sich ein zufällig anwesender Freund an, ihn zu fahren. Eigentlich hätte er den Termin absagen wollen, davon hätte ihm der Freund abgeraten, so der Angeklagte. Und so fuhr der Kumpel mit dem Auto des Angeklagten diesen nach Osterburg.

Unterwegs habe ihm der Angeklagte eröffnet, dass laut dem Kleingedruckten seiner Versicherung nur er und seine Frau dieses Auto fahren dürften. Daraufhin habe er den Angeklagten nur auf dem Parkplatz am Polizeirevier abgesetzt und sich von seiner Frau abholen lassen. Sein Kumpel, also der Angeklagte, sollte sich telefonisch melden, wenn er wieder abgeholt werden wollte, sagte der Freund weiter als Zeuge aus. Seine Ehefrau bestätigte das.

Den Beamten im Revier fiel die Alkoholisierung des Angeklagten natürlich auf, dazu das Auto auf dem Parkplatz. Das Pusten ergab 1,6 Promille, die daraufhin angeordnete Blutentnahme immerhin noch 1,2 Promille. Er hätte bedenkenlos mitgemacht, so der Angeklagte. Schließlich sei er ja nicht gefahren. Um so erstaunter sei er gewesen, dass er eine Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr erhielt. Zumindest davon ist er ja nun aber freigesprochen worden.