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Autos abgefackelt 26 Monate Haft für Brandstifter

Das Stendaler Amtsgericht verurteilte einen 31-Jährigen wegen zweifacher Brandstiftung zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis.

Von Wolfgang Biermann 30.11.2017, 17:03

Stendal l In der Vorwoche hat das Amtsgericht einen elffach vorbestraften 31-Jährigen wegen zweifacher Brandstiftung zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Petra Ludwig hielt es für erwiesen, dass der in Ex-Jugoslawien geborene, nach eigenen Angaben staatenlose Angeklagte, der schon seit langem in Stendal lebt, in der Nacht zum 1. Juli vorigen Jahres im Wohngebiet Stadtsee zwei schon etwas betagte Autos – einen VW-Transporter und einen VW-Sharan – abgefackelt hat.

Von 2200 Euro Schaden war die Rede. Vom Vorwurf der zugleich angeklagten Bedrohung des Autobesitzers wurde er freigesprochen. Hierfür fanden die Richter nicht genügend Anhaltspunkte. Die Bedrohung habe es „sicherlich gegeben“, sie hätte aber „zeitlich nicht genau eingeordnet“ werden können.

Das Gericht stützte das Urteil vor allem auf die Aussage einer Bekannten des Angeklagten noch am Tatort. Gegenüber zwei Polizisten hatte diese angegeben, dass der 31-Jährige bei ihr Unterschlupf gesucht habe. Die Brandstiftung habe er ihr gegenüber zugegeben. Diese belastende Aussage wiederholte sie auch vor Gericht. Obwohl sie auf Nachfrage sagte, dass sie Angst vor dem Angeklagten habe und er wohl auch versucht hatte, Einfluss auf ihre Aussage zu nehmen.

Zum anderen basiert das Urteil auf dem Schuldeingeständnis des Angeklagten selbst. Als er in anderer Sache aufgrund eines Haftbefehls festgenommen und inhaftiert wurde, erzählte er den Polizisten „unaufgefordert“, dass er die Autos angezündet habe, obwohl er gar nicht danach gefragt worden war. Als Motiv machte das Gericht aus, dass der Autobesitzer dem Angeklagten möglicherweise die Frau ausgespannt habe.

Der Angeklagte hatte die Brandstiftung vor Gericht bestritten, aber eingeräumt, dass es mit dem Autobesitzer Auseinandersetzungen gab. Er gestand zudem, dass er ihm weit vor der Brandnacht vier Reifen zerstochen hätte. Als Motiv für das Reifenstechen gab er an, dass der Mann mit Drogen handeln würde und seine Schwester abhängig gemacht hätte.

Mit Drogen hätte der Autobesitzer auch die Belastungszeugin gefügig gemacht und sie zur Aussage gegen ihn bewegt. Auch wenn sie einige Widersprüche in der Aussage der Belastungszeugin sah, seien diese „nicht ausschlaggebend für die Glaubwürdigkeit“, sondern die Aussage im „Kerngeschehen“ konstant gewesen, befand Richterin Ludwig. Die Aussage des Vaters, der dem Angeklagten ein Alibi gegeben hatte, hielt das Gericht für „gelogen“. All das hatte der Verteidiger anders bewertet und Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.