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Abfall Bald wird für Biotonne kassiert

Es ist zwar noch nicht beschlossen, aber wohl sicher: Die Müllgebühren im Landkreis Stendal werden ab dem kommenden Jahr steigen.

Von Donald Lyko 01.10.2020, 20:45

Stendal l Sollte nur für die einzelnen Entleerungen der Biotonne bezahlt werden? Oder nur eine Pauschale für das gesamte Jahr? Oder wäre eine Mischung aus beidem der bessere und gerechtere Weg? Nachdem Dietrich Dehnen, Geschäftsführer der Gavia Gesellschaft für Beratung, Entwicklung und Management mbH & Co. KG in Berlin, als externer Berater seine Vorschläge für die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren im Landkreis Stendal in den Jahren 2021 und 2022 im Ausschuss für Ordnung, Umwelt und Landschaftsschutz vorgestellt hatte, lagen genau diese drei Varianten für die Biotonnen-Gebühr auf dem Tisch. Eine vierte Variante wäre, alles wie bisher zu belassen: Grundgebühr plus Leerungsgebühr für die Restmülltonne und dadurch quersubventioniert die Biotonne.

Dass dies so nicht mehr gehen wird, hatte schon die monatelange Debatte im Vorfeld gezeigt und war darum vom Kreis-Umweltamt und vom externen Berater in den Fokus der Neukalkulation gerückt worden. Ein Grund: Die deutlich gestiegenen Preise für die Bioabfall-Entsorgung, schon für 2020 mussten rund 900.000 Euro mehr dafür aufgebracht werden. „Die Kosten haben sich vervierfacht“, sagte Dietrich Dehnen. Darum sei das aktuelle Gebührenmodell im Landkreis Stendal „nicht mehr tragfähig. So wie bisher kann es nicht weitergehen“. Bisher konnten Rücklagen genutzt werden, um den Gebührenhaushalt zu stützen. Das ist ab 2021 nicht mehr möglich.

Dehnen machte die Rechung auf: Geht es mit den Gebühren weiter wie bisher, würde ein Vier-Personen-Haushalt im Jahr Kosten von 311,68 Euro pro Jahr verursachen – aber nur Gebühren von 161,10 Euro pro Jahr zahlen. Aus Gründen der Verursachungsgerechtigkeit sei eine Quersubventionierung der Biotonne in diesem Umfang nicht mehr hinnehmbar, argumentierte Dehnen für die Einführung einer separaten Biotonnengebühr.

Er empfiehlt die dritte Variante, die neben der Grundgebühr und der Leerungsgebühr für die Restmülltonne auch einen Pauschalbetrag für die Biotonne plus eine Leerungsgebühr für diese vorsieht (Beispielrechnung siehe Info-Kasten). Aktuell fallen im Landkreis Stendal knapp 17.000 Tonnen Bioabfall an. Diese Menge könnte sich auf 12.000 bis 14.000 Tonnen reduzieren, schätzt Dietrich Dehnen. Denn wenn Gebühren anfallen, könne von einem Rückgang der Müllmenge ausgegangen werden. Im Fall vom Biomüll unter anderem, weil sich zum Beispiel Gartenbesitzer befreien lassen können, wenn sie nachweisen, dass auf dem Grundstück Kompostierung möglich ist. Zum Nachweis müssten die Grundstücksgröße mitgeteilt, ein Foto vom Kompostbereich und eine persönliche Erklärung eingereicht werden.

Vorgeschlagen wird zudem, die Entsorgung von der Mieter- auf die Eigentümerveranlagung umzustellen. Heißt: Dem Vermieter werden die Tonnen zugeordnet, sie sind dann nicht mehr mietergebunden. Dehnen: „Dann können mehrere Mietparteien die Tonnen nutzen, durch größere Behälter können Sammelkosten reduziert werden.“ Im Vorfeld hatten einige Großvermieter ihre Bedenken geäußert. „Wir sind guter Dinge, dass wir gemeinsam mit ihnen Lösungen finden“, sagte Sebastian Stoll (CDU), 1. Beigeordneter des Landrates.

Ein weiterer Vorschlag: Die Annahme von Grünabfall soll künftig nur noch gegen eine Gebühr erfolgen, geplant sind 50 Cent pro 100 Liter. Der Grund: Wenn die Biotonne gebührenpflichtig wird, darf der Grünabfall aus gebührenrechtlichen Gründen nicht kostenfrei angenommen werden.

Um nun die nächsten Schritte gehen zu können, schlug Ausschussmitglied Bernd Prange (CDU) eine Probeabstimmung über die Varianten vor. Für die favorisierte Variante gab es sechs Ja-Stimmen, nur die Ausschussvorsitzende Helga Paschke (Linke) enthielt sich. Prange hatte sich zuvor für besagte Variante ausgesprochen: „Damit würden alle Bürger gleichbehandelt.“ Er warb auch für eine Verpflichtung zur Biotonne, denn die Entsorgung zum Beispiel von Essensresten auf Komposthaufen oder – was zu befürchten ist – in der Toilette, würde Ratten und anderes Getier anlocken.

In den nächsten Wochen sollen weitere Detailfragen geklärt werden. Unter anderem der Entleerungsrhythmus für die Biotonne. Derzeit wird 14-täglich entsorgt. „Dieser Rhythmus sollte beibehalten werden“, sagte Dietrich Schultz (fraktionslos), allein schon wegen der drohenden Geruchsbelästigung.

Die von der Verwaltung und vom externen Berater favorisierte Variante soll nun im Mittelpunkt der weiteren Beratung stehen. Geplant ist, dass der Kreistag während seiner Sitzung im November die neuen Abfallgebühren für die Jahre 2021 und 2022 beschließt. Wenn das passiert ist, soll auch das neue Abfallwirtschaftskonzept vorgelegt und beschlossen werden. Das sei aber erst möglich, so Dietrich Dehnen, wenn die konkreten Gebühren festgelegt sind.