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Bankrott-Verfahren 76.000 Euro Schulden bei Finanzamt

Eine Stendalerin geht mit ihrer Firma bankrott, hat hohe Schulden. Sie bestreitet, überhaupt insolvent zu sein.

Von Wolfgang Biermann 08.01.2019, 23:01

Stendal l Obwohl sie in der Sache, sprich mit ihrer Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil, keinen Erfolg hatte, konnte eine Geschäftsfrau aus dem Nordwesten des Landkreises Stendal in finanzieller Hinsicht vor dem Landgericht in zweiter Instanz jüngst zumindest einen Teilerfolg verbuchen.
Das Amtsgericht hatte die 52-Jährige, die im Altmarkkreis Salzwedel eine Firma betrieb, im April vorigen Jahres wegen Bankrott zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro (1600 Euro) verurteilt. Das Urteil hatte sie per Berufung angefochten, ohne Erfolg. Am Ende blieb es bei 40 Tagessätzen. Die Strafe an sich blieb gleich. Weil die Berufungskammer aber eine geringere Tagessatzhöhe ansetzte als das Amtsgericht, reduzierte sich die Geldstrafe allerdings formal von 1600 auf 640 Euro.
Bekanntlich errechnet sich die Höhe eines Tagessatzes aus dem Monatsnettoeinkommen dividiert durch 30. Hier war das Amtsgericht von einem höheren Netto ausgegangen, nämlich 1200 Euro.
Worum ging es in diesem etwas kompliziert anmutenden Sachverhalt? Das Amtsgericht Stendal hatte es im April als erwiesen angesehen, dass die 52-Jährige dem Finanzamt in Salzwedel 76.000 Euro schuldete. Das zuständige Amtsgericht in Stendal hatte aufgrund der nicht geleisteten Zahlungen die Prüfung der Insolvenz eingeleitet und einen Magdeburger Rechtsanwalt mit der Erstellung eines diesbezüglichen Gutachtens beauftragt. Und ihn später im Insolvenzverfahren auch als Verwalter eingesetzt.
Die Angeklagte verwehrte ihm jedoch jegliche Auskünfte. So wurde erst später, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht Stendal, offenkundig, dass die Angeklagte im Landkreis Stendal mehrere Grundstücke besitzt. Die 52-Jährige soll nach Medienberichten als sogenannte Staatsleugnerin aktiv und als solche den Ermittlungsbehörden auch bekannt sein. Im Prozess spielte das allerdings keine Rolle.
Sie bestritt den Tatvorwurf des Bankrotts und behauptete im Amtsgericht: "Ich bin nicht insolvent, und ich war es auch nicht." Angeblich hätte das Finanzamt Salzwedel keine bzw. falsche Bescheide erlassen. Von ausstehenden Beträgen wisse sie nichts.
Der vom Amtsgericht als Insolvenzverwalter eingesetzte Anwalt widersprach als Zeuge ihrer Darstellung. Die Mitarbeiter seiner Kanzlei hätten "Angst vor dieser Frau, weil sie von ihr massiv attackiert, beschimpft und bedroht worden sind." Und sie sei sehr wohl insolvent: Es gebe 36 Anmelder, die bei ihm finanzielle Forderungen von fast 700.000 Euro gegen die Angeklagte aufgemacht hätten.
Bankrott gilt als sogenannte Insolvenzstraftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet.