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Betrug angeklagt Arbeitsamt will 900 Euro zurück haben

Weil sie das Arbeitsamt um mehr als 900 Euro betrogen haben soll, stand ein 40-Jährige jetzt in Stendal vor Gericht.

Von Wolfgang Biermann 29.10.2020, 07:00

Stendal l Immer wieder stehen Frauen und Männer als Angeklagte vor dem Amtsgericht, weil das Arbeitsamt Anzeige wegen Betruges erstattet und die Staatsanwaltschaft deshalb Anklage erhoben hat. Nicht selten beteuern die Angeklagten, sich beim Amt telefonisch „in Arbeit“ gemeldet zu haben. So auch im Fall einer Anfang 40-Jährigen aus einem Ort an der Elbe, die von März bis Mai 2019 insgesamt gut 900 Euro zuviel vom Arbeitsamt erhalten hatte.

Staatsanwalt und Richter nahmen der rechtlich bislang unbescholtenen Angeklagten ab, dass ihr Ehemann pflichtgemäß, aber nur telefonisch beim Jobcenter die Aufnahme einer Arbeit gemeldet hatte. Zahlt sie in sechs Monatsraten das zu viel erhaltene Geld ans Jobcenter zurück, wird das vom Amtsgericht zunächst nur vorläufig eingestellte Verfahren gegen sie endgültig eingestellt.

Konkret hatte die Staatsanwaltschaft der Angeklagten vorgeworfen, als Antragstellerin der aus ihr und ihrem Ehemann bestehenden Bedarfsgemeinschaft, vom 11. März bis zum 31. Mai vorigen Jahres 923,08 Euro unberechtigt erhalten zu haben. Bei einem Datenabgleich mit den Sozialversicherungsträgern sei das im Juli vorigen Jahres aufgefallen, sagte der Vorsitzende Richter zur Angeklagten.

Ihr Ehemann hätte sich nach Aufnahme einer von ihm selbst besorgten Arbeit sofort auf Montage begeben müssen. Er hätte darum nicht persönlich im Jobcenter vorsprechen können und nur eine telefonische Meldung abgegeben. Den Namen des aufnehmenden Mitarbeiters im Jobcenter kenne er nicht.

Die Angeklagte gab dazu an, dass man ihr im Jobcenter gesagt hätte, dass sie die „in Arbeit-Meldung“ nicht für ihren Mann übernehmen könne. Das müsse er schon selbst tun. Das dürfe sie als Antragstellerin dieser Bedarfsgemeinschaft nicht für ihn übernehmen, antwortete die des Betrugs Beschuldigte auf die diesbezügliche Frage des Gerichts. Dass sie die 900 Euro zurückzahlen müsse, sei ihr klar.

Die Frage, ob sie schon etwas von der überzahlten Summe zurück überwiesen habe, verneinte die Angeklagte mit gesenktem Kopf. „Es kam immer was dazwischen“, sagte sie recht kleinlaut. Jetzt hätten sie aber beide Arbeit und würden die vom Gericht festgelegten Ratenzahlungen leisten können. Wenn sie damit in Verzug gerate, würde das Verfahren wieder aufleben, sagte der Vorsitzende Richter. Es würde sicher zu einem Urteil mit Geldstrafe kommen. Und die müsste sie dann zusätzlich zu den 923,08 Euro zahlen. Zudem würde sie den ersten Eintrag ins Strafregister bekommen und somit vorbestraft sein.

Dazu werde es nicht kommen, versprach die Angeklagte im Beisein ihres Ehemannes, der sie ins Amtsgericht begleitet hatte.