Sparkassen-Prozess Burmeister muss 300.000 Euro zahlen
Das Landgericht in Stendal verurteilt Ex-Sparkassenchef Dieter Burmeister, wegen zu vieler Dienstwagen, zu einer Zahlung von 300.000 Euro.
Stendal l Dienstwagenwechsel im Durchschnitt innerhalb von sieben Monaten, ein fast 80.000 Euro teurer, aber nutzloser Weinkeller und das Aushebeln nahezu jeglicher Kontrollinstanzen bei der Vergabe von Bauaufträgen – mit diesen Verfehlungen begründete Richter Christian Hachtmann vom Stendaler Landgericht am Dienstagmorgen sein Urteil nach einem dreijährigen Verhandlungsmarathon. Insgesamt hat die Kreissparkasse Stendal gegenüber ihrem Ex-Chef einen Schadensersatzanspruch von 302.298,40 Euro.
So sieht Christian Hachtmann einen Schaden von rund 128.000 Euro, weil Dieter Burmeister zehn Dienstwagen viel zu früh und mit zu hohem Wertverlust gewechselt habe. Angemessen sei eine Frist von drei Jahren. Beim Weinkeller, der für die meisten Schlagzeilen gesorgt hatte, sei dieses Ermessen nicht gegeben, betonte der Christian Hachtmann: „Dies diente nicht dem Wohle der Sparkasse, sondern war eigennützig motiviert." Dem heute 68-jährigen Dieter Burmeister sei dies auch „bewusst gewesen", unterstrich Christian Hachtmann.
Im Baubereich habe Dieter Burmeister beim zuständigen Abteilungsleiter das Vier-Augen-Prinzip außer Kraft gesetzt und nicht einmal Pflichtkontrollen veranlasst, so Christian Hachtmann. Überhöhte Abrechnungen, nutzlose Gutachter- und Wartungsaufträge summieren sich hier auf 99.000 Euro.
Das Urteil ist indes nur ein Teilerfolg für die Sparkasse. Deren Forderungen lagen bei etwas der doppelten Summe. Richter Christian Hachtmann kritisierte zudem, dass die Sparkasse eine Reihe von Vorwürfen nur abstrakt geschildert hatte. Daher muss Dieter Burmeister nur 35 Prozent der Kosten des Verfahrens tragen.