1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Zahlt Burmeister halbe Million?

Sparkasse Zahlt Burmeister halbe Million?

Der Prozess der Kreissparkasse Stendal gegen ihren Ex-Vorstandsvorsitzenden Dieter Burmeister geht auf die Zielgerade.

25.09.2017, 23:01

Stendal l „Ich hoffe, das ist jetzt entscheidungsreif“ ‑ kurz und bündig fasste Richter Christian Hachtmann die womöglich letzte Runde im seit mehr als zweieinhalb Jahren andauernden Schadensersatzprozess vor der Dritten Zivilkammer des Stendaler Landgerichts zusammen.

In einer knappen Stunde hatte Hachtmann zuvor die vier geladenen Zeugen befragt. Insbesondere ging es noch einmal um den Vorwurf der Doppelnutzung von Dienstwagen. Konkret: War dem langjährigen Sparkassenchef im Zeitraum von 2006 bis 2009 neben den auf ihn zugelassenen Dienstwagen zudem ein Mercedes 230 unerlaubt persönlich zugeordnet? Die Erinnerung der damals für den Fuhrpark zuständigen Mitarbeiter fiel unterschiedlich aus. In einer Liste ist hinter der Nobelkarosse allein der Name Burmeister verzeichnet. Ein Mitarbeiter gab aber an, dass der Wagen von den Führungskräften zuweilen auch genutzt worden sei und Burmeister „im Sinne eines Ausfallfahrzeugs“ zur Verfügung gestanden habe.

Hachtmann ließ gestern nicht erkennen, ob er hierin eine rechtswidrige Doppelnutzung von Dienstwagen sieht. Ansonsten hatte der Richter beim Termin im Sommer schon deutlich darauf hingewiesen, dass er die Vorwürfe des Kreditinstituts „dem Grunde nach“ für gerechtfertigt hält.

So fordert die Kreissparkasse von Burmeister Schadensersatz in Höhe von rund 500.000 Euro wegen der an allen Gremien vorbei betriebenen Einrichtung eines als Materiallager getarnten Weinkellers, zu häufig gewechselter Dienstwagen und mangelnder Kontrollen bei hauseigenen Bauprojekten.

Diese Summe käme zu den 230.000 Euro hinzu, zu deren Zahlung Burmeister bereits vor einem Jahr von der Ersten Zivilkammer des Landgerichts verurteilt worden ist. Es ist jener Betrag, den der Ostdeutsche Sparkassenverband der Kreissparkasse für zwei Tiefenprüfungen in Rechnung gestellt hatte. Die Prüfer hatten dabei einen Millionenschaden durch die Verfehlungen des Ex-Vorstandschefs ermittelt.

Hachtmann will sein Urteil nunmehr am 21. November verkünden. Entscheidend für Burmeister wird sein, ob der Richter auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit erkennt. Bei letzterer Option darf er sich Hoffnung machen, dass seine Directors&Officers-Versicherung für die Summe aufkommt. Sein Anwalt hatte beim letzten Verhandlungstermin angedeutet, dass die Versicherung die Kosten für die Gutachten tragen würde. Somit könnte es sein, dass Burmeister nicht selbst für die insgesamt bis zu einer dreiviertel Million Euro aufkommen muss.

Einen Punktsieg hatte der Ex-Vorstandschef bereits mit seiner Klage gegen den Wegfall seiner Versorgungsbezüge erzielt. Seine in 21 Dienstjahren erworbenen Ansprüche von rund 100.000 Euro jährlich wurden Burmeister zuerkannt. Zudem muss die Sparkasse sie rückwirkend für drei Jahre an ihn zahlen. Verzichten muss Burmeister jedoch auf rund 125.000 Euro Gehalt, das er durch die fristlose Kündigung nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Herbst 2013 bis Frühjahr 2014 nicht mehr erhielt.

Die Sparkasse könnte den Einbehalt der Pensionsansprüche nur im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung juristisch geltend machen. Doch die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat ihre Ermittlungen nach vier Jahren immer noch nicht abgeschlossen – vielmehr warten die Ermittler auf das letzte Urteil in Stendal im November.