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Corona-Folgen Flugplatz droht der Absturz

Dem Flugplatz Stendal-Borstel fehlen Einnahmen. Um eine Insolvenz zu verhindern, würden die Gesellschafter 93.000 Euro zuschießen.

Von Donald Lyko 21.06.2020, 01:01

Stendal l Im nächsten Monat sollte die Segelflug-Weltmeisterschaft auf dem Borsteler Flugplatz stattfinden – abgesagt. Veranstaltungen wie das VW-Treffen und das Ostercruisen, Trödelmärkte, Fliegerlager, Fahrzeug-Sicherheitstraining – alles abgesagt. Etwa 90 Prozent des sonstigen sehr regen Flugverkehrs sind weggebrochen, die Flugschulen mussten vorübergehend schließen. Die Folge: Das aus der Vermietung des Areals, den Start-/Landegebühren sowie dem Treibstoffverkauf eingeplante Geld fehlt.

Der Betrieb geht aber weiter, denn der Stendaler Flugplatz ist der einzige Verkehrslandeplatz im Norden Sachsen-Anhalts und im Landesluftfahrtkonzept als bedeutsamer Standort für die Infrastruktur festgeschrieben. Das bedeutet: Es müssen verlässliche tägliche Betriebszeiten gewährleistet werden. Im Sommer sind es zehn Stunden von 7 bis 17 Uhr, im Winter von 8 Uhr bis zum Einsetzen der Dunkelheit.

Darum sei es nicht machbar gewesen, für die Mitarbeiter – statistisch sind es 3,8 Stellen – Kurzarbeit einzuführen, erklärte Geschäftsführer Matthias Jahn am Donnerstag den Mitgliedern des Finanz- und Haushaltsausschusses. Denn die mussten ihr Votum dafür abgeben, ob der Landkreis Stendal als Gesellschafter seinen Anteil an den zusätzlichen Mehrkosten übernimmt. Der Finanzausschuss stimmte zu, in der kommenden Woche hat der Kreisausschuss das letzte Wort.

Nach jetziger Schätzung sind es zusammen 93.000 Euro, die als zusätzliches Minus anfallen könnten. Zusätzlich, denn der Betrieb des Stendaler Flugplatzes ist schon immer ein Zuschussgeschäft. „Seit 2005 ist die Gesellschaft aber immer mit dem geplanten Fehlbetrag ausgekommen“, erklärte Matthias Jahn. Die Jahre 2018 und 2019 seien wirtschaftlich sogar so gut gewesen, dass Geld zurückgelegt werden konnte. Für dieses Jahr ist für den Flugplatz Stendal-Borstel ein Zuschuss von 118.000 Euro eingeplant – doch dabei dürfte es nicht bleiben.

Im April erarbeitete Matthias Jahn eine Finanzplanung für ein Szenario, das im schlimmsten Fall eintreten könnte. Es beinhaltet, dass sich die gesamte Flugsaison nicht nennenswert erholen und die Veranstaltungssaison komplett ausfallen wird. Selbst wenn die Rücklagen aus den Vorjahren genutzt werden, blieben unter dem Strich noch die 93.000 Euro. Den Verlustausgleich müssten die Gesellschafter, wie im Vertrag vereinbart, anteilig übernehmen: der Landkreis Stendal 55 Prozent, die Hansestadt Stendal 40 Prozent und der Aero-Club Stendal fünf Prozent.

Für den Landkreis Stendal würden maximal 51 000 Euro anfallen, von denen noch 32.900 Euro abgezogen werden können. Die sind für Investitionen in Vorbereitung der Segelflug-WM eingeplant worden, aber dank der Arbeiten in den vergangenen Jahren sei der Platz so gut vorbereitet, dass keine weiteren Investitionen notwendig sind, erklärte Kämmerin Susanne Hoppe den Ausschussmitgliedern. Unter dem Strich bleiben somit 18.100 Euro, die der Landkreis aufbringen müsste.

Welche Summe am Ende tatsächlich gezahlt werden muss, ist allerdings offen. Denn die Flugplatzgesellschaft Stendal-Borstel werde weiter daran arbeiten, die Einnahmesituation zu verbessern, kündigte der Geschäftsführer an. Einige Fliegerlager seien aktuell noch geplant, zudem könnte sich der Flugverkehr wieder etwas erholen, auch wenn das sehr langsam passieren wird, sagte Matthias Jahn. Zudem werde versucht, über das Land zusätzliches Geld zu bekommen. Die langfristige Vermietung von Flächen und Gebäuden bringt auf jeden Fall Geld ein, das Autokino bescherte Mieteinnahmen. Weil die Flugplatzgesellschaft ein Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung ist, kann sie keine staatlichen Soforthilfen in Anspruch nehmen.

Die Hansestadt Stendal und der Aero-Club haben bereits zugesagt, ihren Anteil zu übernehmen. Und genau darum geht es aktuell erst einmal nur: um die Zusage, dass die Gesellschafter die Lücke ausgleichen, sollte es wirklich zu dem skizzierten Ernstfall kommen. Denn nur mit dieser Versicherung, dass die Finanzierung für dieses Jahr gesichert ist, wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss für 2019 testieren. Ohne die Zusage und wenn das beschriebene schlimmste Szenario eintreten sollte, wären irgendwann keine liquiden Mittel mehr da – der Geschäftsführer müsste einen Insolvenzantrag stellen.

Die Zusage der Gesellschafter zur Übernahme des zusätzlichen Finanzbedarfs ist eine einmalige, die sich auf dieses Jahr beschränkt und der Corona-Situation Rechnung tragen soll.