1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Corona-Genesene im Landkreis Stendal bekommen Post vom Amt

Corona Corona-Genesene im Landkreis Stendal bekommen Post vom Amt

Wie sich Corona-Genesene bestätigen lassen können, dass sie die Krankheit überstanden haben und wer sich trotz Infektion erst einmal weiter testen muss.

Von Regina Urbat 14.05.2021, 13:52
Impfpass der Bundesrepublik Deutschland. Das Dokument wird plötzlich wichtig, etwa für die Reisefreiheit.
Impfpass der Bundesrepublik Deutschland. Das Dokument wird plötzlich wichtig, etwa für die Reisefreiheit. Foto: Arnulf Hettrich

Stendal - Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus verfügen und auch Genesene sind laut neuer Verordnung von der Testpflicht ausgenommen. Der Nachweis dafür steht im Impfausweis. Doch was ist mit einem Nachweis, dass man von Corona genesen ist?

Genesene bekommen den Nachweis nun unaufgefordert per Post vom Amt, teilt die Kreisverwaltung in Stendal mit. Konkret betrifft das alle Personen, deren positiver PCR-Test von einem Labor dem Gesundheitsamt des Landkreises Stendal gemeldet wurde.

Kein Warten auf Bescheinigung bei künftigen Corona-Infektionen

Personen, die dem Gesundheitsamt künftig mit einem positiven PCR-Befund gemeldet werden, erhalten mit der Quarantänebescheinigung gleich eine Kopie des Laborbefundes als Nachweis. Dieser hat dann die gleiche Gültigkeit wie der Impfausweis.