1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Klage eines Audi-Fahrers abgewiesen

Dieselskandal Klage eines Audi-Fahrers abgewiesen

Das Landgericht Stendal sprach dem Kläger kein neues Auto zu.

Von Wolfgang Biermann 24.04.2018, 16:20

Stendal l Erwartungsgemäß hat das Landgericht Stendal die Klage eines Audi-Fahrers aus der Altmark in Sachen VW-Diesel-Abgaskandal abgewiesen. Der Kläger erwarb im Dezember 2010 bei einem Autohändler einen Audi Avant (Kombi) 2.0 der Baureihe 8 mit einem Dieselmotor und der sogenannten Schummelsoftware, die auf dem Prüfstand geringere Abgaswerte liefert als im Regelbetrieb. Anders als eine den VW-Konzern erfolgreich auf Schadenersatz verklagende Skoda-Fahrerin wollte der Audi-Fahrer indes keinen Schadenersatz. Er verlangte vom Verkäufer ein neues baugleiches Fahrzeug. Allerdings sollte der Audi Avant nicht mit der Schummelsoftware ausgerüstet sein. Der Pkw sollte die erst seit dem Vorjahr geltenden strengeren Abgasnormen erfüllen.

„Der Kläger verlangt letztlich etwas, was nicht mehr geschuldet ist“, hieß es im klageabweisenden Urteil der 1. Zivilkammer. Einzelrichter Michael Steenbuck führte in der Urteilsbegründung aus, dass die Baureihe 8, aus der der Audi des Klägers stammt, nur bis 2015 hergestellt wurde. Bei der jetzt produzierten Baureihe 9 würde es sich um ein völlig anderes Fahrzeug handeln, das technisch nicht vergleichbar sei. Das Kaufrecht sehe im Reklamationsfall drei Möglichkeiten vor: Nachlieferung, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag. Der Forderung auf Lieferung eines neuen Fahrzeugs, wie sie der von einer überörtlichen, darauf spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vertretene Audi-Fahrer verlange, könne das Gericht nicht entsprechen. Daher sei die Klage abgewiesen worden. Die Klageabweisung orientiert sich laut Urteilsbegründung an anderen, teils höchstrichterlichen Entscheidungen, so des Oberlandesgerichtes Bamberg, und der Landgerichte Nürnberg, Aachen und Darmstadt.

Ähnlich gelagert ist ein anderer Fall, bei dem es um einen Skoda Superb geht. Der wurde ebenfalls am Freitag verhandelt. Allerdings klagt hier der Besitzer gegen den VW-Konzern auf Ersatzlieferung. Der Fall ist noch nicht ausverhandelt worden. Der Kläger, der von einer hier ansässigen Anwaltskanzlei vertreten wird, hat im Termin sogenannten Schriftsatznachlass beantragt, so dass in diesem Verfahren Einzelrichterin Nicole Simon erst am 8. Juni einen Beschluss verkünden wird.

Offenbar doch noch nicht ausgestanden ist der Fall der Skoda-Yeti-Fahrerin aus Salzwedel, der vom Landgericht ein Schadenersatz in Höhe von 17.000 Euro zugesprochen worden war. Die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln ist diesbezüglich am 16. April abgelaufen. Wie zu erfahren war, hat eine der Parteien – die Klägerin oder der VW-Konzern als Beklagte – gegen das Landgerichtsurteil beim OLG Naumburg Berufung eingelegt.