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Dokumente Führerscheine müssen umgetauscht werden

Bis zum 19. Januar 2022 müssen alle zwischen 1953 und 1958 Geborenen ihren Führerschein in einen Neuen im Kartenformat umtauschen.

Von Elke Weisbach und Leonie Dreier 07.03.2021, 00:00

Altmark l Ein Jahr haben die Inhaber von Führerscheinen, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren und deren Dokumente vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, Zeit, ihre alte Fahrerlaubnisse in die neuen EU-Führerscheine umzutauschen. Die Frist dafür läuft am 19. Januar 2022 ab.
Aus diesem Grund wollte eine Gardelegenerin, auf die diese Punkte zutreffen, das auch gleich zu Beginn dieses Jahres hinter sich bringen. Denn was man gleich erledigt, vergisst man nicht, so ihre Devise. Doch bisher war sie in ihren Bemühungen erfolglos, wie sie im Gespräch mit der Volksstimme schildert.
Seit Jahresbeginn versuche sie immer und immer wieder, für den Führerscheintausch einen Termin online bei der zuständigen Führerscheinstelle des Altmarkkreises Salzwedel zu buchen. Doch egal, wann sie auf der entsprechenden Seite mit dem Onlinekalender nachgeschaut habe, es seien nie Termine für die nächsten 14 Tage, die angezeigt werden, verfügbar gewesen. „An allen Tagen steht eine Null.“ Das könne doch nicht sein, so die Meinung der Frau. Wenn man etwas anordne und festlege, müsse man auch dafür sorgen, dass sich das erledigen lasse. Was passiert überhaupt, wenn sie keinen Termin bekomme und den Führerschein nicht rechtzeitig umtauschen könne?