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Aus dem Gericht Fahrer muß für Unfall zahlen

Weil er auf glatter Fahrbahn zu schnell fuhr, verursachte ein Stendaler im Januar einen schweren Unfall. 600 Euro muss er dafür zahlen.

Von Wolfgang Biermann 13.09.2017, 10:34

Stendal l Auf winterglatter Straße mit unangepasster Geschwindigkeit am 4. Januar dieses Jahres auf der B 188 einen folgenschweren Unfall mit einem Schwerverletzten verursacht zu haben, legte die Anklage einem 41-jährigen Kleinunternehmer aus der Rolandstadt zur Last. Weil der Angeklagte „die Situation falsch eingeschätzt“ und selbst erheblich verletzt worden war, keine Vorstrafen besitzt und sich reumütig zeigte, stellte Amtsrichter Rainer Mählenhoff das Verfahren auf Antrag der Staatsanwältin gegen Zahlung von 600 Euro an das Stendaler Tierheim ein. „Sie haben unglaubliches Glück gehabt. Sie hätten beide tot sein können“, sagte Richter Mählenhoff zum Angeklagten. Er wisse nichts mehr von dem Unfall, gab dieser an. „Typische Unfallamnesie“, schlussfolgerte Mählenhoff. Die Polizei hatte in ihrem Unfallbericht festgehalten, dass der Unfallverursacher mit seinem Transporter auf der B 188 in Richtung Stendal unterwegs war, als ihm zwischen den Abzweigen Nahrstedt und Insel ein VW Touran mit SAW-Kennzeichen entgegenkam.

Der Transporter kam ins Schleudern. Im Polizeibericht heißt es weiter: „Dabei geriet er auf die Gegenfahrbahn und stieß frontal mit dem VW Touran zusammen. Durch die Wucht des Aufpralls kam der Transporter nach links von der Fahrbahn ab, und der Fahrer wurde aus dem Beifahrerfenster seines Fahrzeuges auf die Fahrbahn geschleudert.“ Der Touran-Fahrer wurde durch den Zusammenstoß in seinem Pkw eingeklemmt. „Er konnte durch Einsatzkräfte der Feuerwehr schwer verletzt aus seinem Fahrzeug gerettet werden.“ Laut Anklage musste er herausgeschnitten werden. Beide Fahrer seien verletzt ins Johanniter Krankenhaus Stendal eingeliefert worden. „An den Fahrzeugen entstand Totalschaden.“

Richter Mählenhoff zitierte aus dem ärztlichen Attest zahlreiche Verletzungen, die der VW-Fahrer bei dem Unfall erlitten hatte, unter anderem etliche Brüche an mehreren Körperteilen, einen Milzriss und ein Schädelhirntrauma. Fast zwei Monate befand sich der laut Polizei zum Unfallzeitpunkt 43 Jahre alte VW-Fahrer stationär im Krankenhaus. Zehn Tage, davon sieben auf der Intensivstation, verbrachte auch der Unfallverursacher im Krankenhaus.

Auch er trug einen Milzriss und diverse Brüche am Oberkörper, so im Brustkorb, davon. Er konnte nach eigenen Angaben zwei Monate lang in seinem Gewerbe, in dem es außer ihm keine Mitarbeiter gibt, nicht tätig sein und erlitt infolgedessen erhebliche finanzielle Einbußen. Insbesondere ein Schreiben des Angeklagten an das Opfer, in dem er ohne Wenn und Aber seine Schuld eingestand und um Entschuldigung bat, rechneten ihm Staatsanwältin und Richter hoch an.