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BrandschutzFeldbrände im Landkreis Stendal: „Wasserwagen wäre wünschenswert“, aber nicht verpflichtend

Gleich vier Feldbrände auf altmärkischen Äckern innerhalb weniger Tage: Auch nach schweren Feuersbrünsten wie vor zwei Jahren in Bittkau bleibt es der Einsicht der Landwirte überlassen, wie viel Brandschutz sie sich leisten.

Von Andreas König Aktualisiert: 02.08.2021, 17:05
Bei Häsewig gab es am 30. Juli dieses Jahres einen Großbrand. Sechs Feuerwehren waren im Einsatz.
Bei Häsewig gab es am 30. Juli dieses Jahres einen Großbrand. Sechs Feuerwehren waren im Einsatz. Foto: Karina Hoppe

Stendal - Es ist relativ dünn, was die Waldbrandschutzverordnung des Landes Sachsen-Anhalt zum Thema Brandschutz bei der Ernte bereithält: „Bei Ernte von Getreide während der Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 ist auf Feldern in geringerem Abstand als 30 Meter zum Wald unmittelbar nach Anschnitt des Getreides auf der dem Wald zugekehrten Seite ein 5 Meter breiter durchgepflügter Pflugstreifen anzulegen“, heißt es in Paragraf 7 in schönstem Amtsdeutsch.

Derlei „durchgepflügte Pflugstreifen“ hätten allerdings kaum verhindern können, dass sich der Feldbrand bei Häsewig am Freitag zu einem Großbrand ausweitet.

Pflugstreifen hätte bei Brandkatastrophe von Bittkau Schlimmeres verhindern können

Bei der Brandkatastrophe von Bittkau von vor zwei Jahren allerdings hätte ein solcher Streifen womöglich Schlimmeres verhindern können. Dort war ein Feldbrand außer Kontrolle geraten, hatte auf ein Waldstück übergegriffen und war von dort als Feuerwalze über Bittkau hereingebrochen. Ein Wohnhaus brannte völlig nieder, zahlreiche andere wurden von dem Feuer beschädigt.

In Bittkau geriet 2019 eine Landmaschine in Brand. Das Feuer griff rasend schnell um sich und auf ein Haus über.
In Bittkau geriet 2019 eine Landmaschine in Brand. Das Feuer griff rasend schnell um sich und auf ein Haus über.
Archivfoto: Tom Wunderlich

Entscheidend bei Feld- und vielen anderen Bränden ist eine ausreichende und stabile Löschwasserversorgung. Unter anderem daran haperte es in Bittkau. Ist jetzt, im zweiten Jahr nach der Feuerwalze, die Situation auf altmärkischen Äckern besser? Der Landkreis Stendal verweist auf die Zuständigkeit der jeweiligen Kommune. Und auf die des jeweiligen Bauern: „Der Landwirt hat während der Ernte darauf zu achten (Brandschutzstreifen, Wasserwagen und so weiter können geeignet sein)“, informiert Edgar Kraul vom Büro des Landrates.

Manche erinnern sich noch an die Wasserwagen, die zu DDR-Zeiten bei Erntearbeiten stets bereitstanden. Mit deren Hilfe ließ sich so mancher Entstehungsbrand im Keim ersticken. Doch es gibt keine Pflicht mehr, einen solchen Wagen bei der Ernte mitzuführen.

Fehlender Schutzstreifen kann bis zu 50.000 Euro kosten

Kerstin Ramminger, Geschäftsführerin des Kreisbauernverbandes Stendal, hat nach dem fatalen Feuer von Bittkau ihren Mitgliedern Hinweise gegeben, was sie bei Erntearbeiten zu beachten haben. „Wünschenswert, jedoch nicht gesetzlich gefordert, wäre, ebenfalls einen Wasserwagen für eventuelle Löscharbeiten mitzuführen“, heißt es in der Empfehlung. „Viele unserer Mitglieder halten sich daran“, sagt die Geschäftsführerin. Während das Nichtbeachten der Pflugstreifen-Regel als Ordnungswidrigkeit gilt, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann, bleibt das Fehlen eines Wasserwagens meist folgenlos für die erntenden Bauern.

Kontrolliert wird das Ganze wenig bis gar nicht: „Für die Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes und eine Kontrolle von möglicherweise festgesetzten lokalen Vorschriften sind die Gemeinden zuständig“, sagt Edgar Kraul vom Landkreis. So werden Verstöße häufig erst bemerkt, wenn es zu spät ist und der Acker brennt.