Flucht Keine Spur von Patient aus Uchtspringe
Vom flüchtigen Stephan Mannek aus der Psychiatrie Uchtspringe fehlt weiter jede Spur. Doch die Stendaler Polizei ist zuversichtlich.
Stendal l Von dem am Dienstagnachmittag aus dem Maßregelvollzug Uchtspringe geflohenen Stephan Mannek fehlt weiter jede Spur. Das teilte die Polizei Stendal mit. Der wegen Hausfriedensbruchs mit versuchtem Totschlag verurteilte und psychisch kranke Mann war während einer Gruppenausführung mit einem Pfleger und zwei weiteren Patienten stiften gegangen.
Es ist das zweite Mal 2018, dass ein Patient aus dem Maßregelvollzug entwichen ist. Bereits im Juli war ein 43-Jähriger – ebenfalls bei einer Gruppenausführung – geflohen. Doch schon einen Tag später konnte der Mann aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz in einem Bungalow aufgefunden werden. Und auch bei dem 31-jährigen und 1,92 Meter großen Mannek ist Dirk Marscheider, Polizeihauptkommissar in Stendal, zuversichtlich. „Er fällt mit seiner Größe und seiner Erscheinung auf.“ Genau wie der 43-Jährige Flüchtige im Juli kommt auch Stephan Mannek aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz. „Deswegen arbeiten wir eng mit den Beamtenkollegen dort zusammen“, sagte Marscheider.
Warum Mannek geflohen ist, ist indes noch unklar. Meist flüchteten Patienten nicht, um erneut straffällig zu werden, sondern wegen persönlicher Probleme – beispielsweise eines Krankheitsfalles in der Familie, sagt Franka Petzke, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit der Salus gGmbH, zu der der Maßregelvollzug Uchtspringe gehört.
Dass er überhaupt geflohen ist, verwundert, befand er sich doch bereits in Lockerungsstufe zwei, die Patienten wie ihm beaufsichtigte Gruppenausführungen gestattet. Damit man in Lockerungsstufe zwei kommt, ist ein Therapiefortschritt unabdingbar, sagt Franka Petzke. „Das ist keine Einzelentscheidung, sondern daran wirken Ärzte, Psychologen, Fachtherapeuten und Pflegefachkräfte mit.“ Annähernd 50 vorherige Ausführungen Manneks seien unauffälig verlaufen. Auch der Personalschlüssel von einem Pfleger auf drei Patienten sei bei dieser Lockerungsstufe rechtens.
Ein Restrisiko bleibe dennoch. Dieses Problem sei im Maßregelvollzug immanent. „Sonst müssten wir alle ständig unter Verschluss halten. Unser Rechtssystem ist aber auf Resozialisierung ausgelegt“, sagt Franka Petzke. Der Anteil der missbrauchten Lockerungen liege in Relation zur Gesamtzahl der gewährten Lockerungen aber bei weit unter einem Prozent. In den vergangenen fünf Jahren gab es jeweils zwei Lockerungsmissbräuche. Nur 2016 waren es drei.
Sollte Mannek gefasst werden, wird seine Lockerung aufgehoben, sagt Petzke. Insgesamt gibt es neun Lockerungsstufen. Bei Stufe eins darf ein Patient unter Aufsicht eines Pflegers für eine gewisse Zeit den geschlossenen Bereich verlassen. Bei Stufe neun darf ein Patient zur Probe außerhalb der Einrichtung wohnen.
Die Polizei warnte davor, dass Mannek bei Gefahrensituationen zu Gewalt neige. Wer Hinweise auf seinen Aufenthaltsort geben kann, melde sich bitte bei der Polizei unter 03931/68 50.