Gastronomie Maske wieder auf

Ein klares Bekenntnis für Maskentragen beim Gaststättenbesuch haben Gastronomen im Landkreis Stendal abgegeben. Pflicht ist sie aber nicht.

Von Regina Urbat 10.06.2020, 23:24

Stendal l Rolle rückwärts bei der Maskenpflicht in Gaststätten? Jein.

Laut der Landesverordnung zur Coronavirus-Eindämmung in Sachsen-Anhalt wird nicht verlangt, dass ein Restaurantbesucher zwingend einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss. Maskenpflicht gilt nur für das Personal. So handhaben es auch Bundesländer wie Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern – einheitlich. In Sachsen-Anhalt offenbar nicht.

Im Landkreis Stendal bestehen einige Gastronomen darauf, dass Gäste, wenn sie sich abseits des Tisches im Restaurant bewegen, eine Maske tragen. Das kritisierte der „Pro Altmark“-Fraktionsvorsitzende Nico Schulz im Kreistag und fragte, ob es Eigendynamik der Gastwirte sei oder der Landkreis die Maskenpflicht vorgibt. Landrat Patrick Puhlmann (SPD) verneinte und machte den „Schuldigen“ beim Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) aus, was laut Volksstimme-Recherche so nicht stimmt. „Es gibt keine Maskenpflicht für Gäste, diese gilt ausschließlich für das Personal“, unterstrich der Dehoga-Landeschef Michael Schmidt auf Nachfrage.

„Die Maske fällt“, wie die Volksstimme ihren Beitrag vom 9. Juni überschrieb, dennoch nicht. „Auch wenn die Leute nach dem Zeitungsartikel noch mehr irritiert sind: Wir bleiben dabei, von den Gästen das Maskentragen zu wünschen, auch wenn es offiziell nicht verlangt wird“, sagt Dehoga-Kreischef Manfred Hippeli. Er sprach im Namen der Verbandsmitglieder, die sich am gestrigen Mittwoch in der „Fischerstube“ in Warnau, im idyllischen Elb-Havel-Winkel gelegen, versammelt hatten.

In der Runde liefert Hippeli die Erklärung: „In der Corona-Verordnung wird ausdrücklich verlangt, dass die Gäste unter einander - außer am Tisch - einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten müssen. Wo das aus Platzgründen nicht funktioniert, muss der Gast halt eine Maske tragen, sei es auf dem Weg zur Toilette, zum Bezahlen am Tresen oder beim Platzieren und Verlassen des Restaurants“, so der Havelberger Gastwirt und betont: „Der Mindestabstand hat Priorität, in der Gastronomie genauso wie in Einkaufszentren und Ladengeschäften.“

Und wenn es dafür keine Vorschrift im Land gibt, „kann jeder Inhaber doch selbst entscheiden, ob er die Mundschutzpflicht für Gäste in seinem Hygienekonzept aufnimmt und umsetzt, oder nicht“, untermauert eine Wirtin den sogenannten Alleingang. Denn letztendlich gehe es nicht darum, strenger zu sein, als es Behörden verlangen, sondern um den Schutz der Mitarbeiter bis hin zur Existenz des eigenen Betriebes, fügt die Restaurantfachfrau hinzu.

Rückendeckung bekommt die Dehoga-Gruppe von Stendals Landrat Puhlmann und vor Ort von Havelbergs Vize-Bürgermeister André Gerdel, der als Gast geladen war. Beide erachten das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes als „Notwendigkeit“, wenn der vorgeschriebenen Mindestabstand nicht gewährleistet ist. Diese Vorgabe habe der Landkreis von Anfang an den Gastronomen als Regel für die Wiedereröffnung empfohlen, teilt Puhlmann mit.

Der Havelberger Gerdel ermutigte die Gastronomen während der Versammlung in Warnau, sich von „Unbelehrbaren“ nicht entmutigen zu lassen. Weder bei der Maske noch beim Führen der Gästelisten. Dass Letzteres auch vielfach in der Kritik von Besuchern steht, weiß der Vize-Bürgermeister. Die Ursache sei wie bei der Maskendebatte der Förderalismus. „Bei der Registrierungspflicht der Gäste sind wir hier wirklich eine Insel, denn weder in Brandenburg noch in Sachsen und Thüringen wird das verlangt.“

Trotzdem hat Gerdel den Eindruck, dass es in der Gastronomie gut läuft. Für die nächsten Schritte wünscht er sich von Bund und Land, dass klare Aussagen getroffen werden, was zu tun und zu lassen ist. Das unterstützten die Dehoga-Mitglieder und stimmten mit dem Vize-Stadtchef überein, dass klare Ansagen zu Regeln in einer besonderen Situation wie die Corona-Pandemie vonnöten sind.