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Geldbuße Pinkeln in Stendal kann teuer werden

Wer beim Stadtbummel in Stendal ein dringendes Bedürfnis verspürt, sollte eine Toilette aufsuchen. Sonst könnte es teuer werden.

Von Donald Lyko 11.05.2019, 01:01

Stendal l Die aktuelle Satzung über die öffentliche Ordnung in der Stadt Stendal ist in die Jahre gekommen. Nach fast 17 Jahren wurde sie überarbeitet. Einerseits aus redaktionellen Gründen, denn mittlerweile ist aus der Stadt Stendal eine Hansestadt im offiziellen Namen geworden. Andererseits aus rechtlichen Gründen. Eine Satzung müsse, damit sie gültig bleibt, regelmäßig neu beschlossen werden, erklärte Ordnungsamtsleiterin Ulla Fernitz im Hauptausschuss.

Und dann gibt es noch die Entwicklungen im Alltag, die sich in einer geänderten Satzung widerspiegeln sollten. Sie wurden in die neue Fassung eingearbeitet. Der Hauptausschuss stimmte zu, am Montag entscheidet der Stadtrat. Die Satzung gilt für alle öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und Anlagen sowie für öffentliche Veranstaltungen. Darum geht es konkret (Zahl des Paragrafen meint die Neufassung):

Dieser Paragraf zählt Verbote für die Benutzung von öffentlichen Straßen und Anlagen auf. Das zum Beispiel, dort zu übernachten. Zudem ist verboten, sich in öffentlichen Brunnen zu waschen, zu baden, Wäsche zu waschen oder das Wasser anderweitig zu beschmutzen. Tiere dürfen nicht in Brunnen oder anderen öffentlichen Wasserbecken baden.

Verboten ist zudem, in öffentlichen Anlagen mit motorbetriebenen Fahrzeugen – ausgenommen Krankenfahrstühle – zu fahren oder mit Pferden zu reiten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Wege dafür entsprechend freigegeben sind. Ein weiteres Verbot: Sträucher und andere Pflanzen zu beschädigen oder aus dem Boden zu entfernen. Nicht entfernt, versetzt, beschmutzt und anders als vorgesehen benutzt werden dürfen Bänke, Tische, Spielgeräte, Hinweisschilder und anderes.

Während dieser Paragraf in der bisherigen Satzung an dieser Stelle endet, gibt es in der neuen zwei weitere Punkte. Der eine verbietet das aggressive Betteln, vor allem durch Versperren des Weges, Verfolgen, Festhalten, Beschimpfen, Bedrohen oder Einschüchtern. Dadurch soll eine Belästigung der Passanten verhindert werden. Der zweite neue Punkt beinhaltet das Verbot, Haus- und Gewerbemüll in öffentlichen Abfallbehältern zu entsorgen. Dass dies ein Problem ist, zeigt an fast jedem Wochenende der Mönchskirchhof, wenn die Abfallbehälter übervoll sind und daneben diverse Plastiktüten voller Hausmüll stehen. Mit dem Verbot will die Hansestadt sicher stellen, dass die Abfallbehälter frei bleiben für ihre eigentliche Bestimmung.

In diesem Paragrafen geht es um die Sauberkeit. Er untersagt das Wegwerfen oder Zurücklassen von Abfällen oder Unrat jeglicher Art, das Ausschütten jeglicher Schmutz- oder Abwässer sowie den Transport von Flugasche, Flugsand oder ähnlich leichten Materialien auf offenen Fahrzeugen.

War bisher nur festgelegt, dass das Urinieren auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen verboten ist, wird es in diesem Punkt künftig erweitert „Verrichten der Notdurft“ heißen.

Gestrichen wurde, dass das Klopfen und Ausschütteln von Teppichen aus Fenstern oder von Balkonen, die sich unmittelbar an öffentlichen Straßen befinden, verboten ist. Heute gibt es Staubsauger, Teppiche werden kaum noch geklopft – für die Satzung ist das Thema darum nicht mehr relevant.

Wer eine öffentliche Straße oder Anlage verunreinigt, muss das Problem umgehend beseitigen oder die Verunreinigung kenntlich machen.

Fahrzeuge aller Art auf einer öffentlichen Straße oder in einer öffentlichen Anlage zu waschen, ist wie bisher verboten.

In diesem Punkt geht es um Verschmutzungen durch Tiere. Bisher hatten Tierhalter und -führer Verunreinigungen durch Tiere zu vermeiden und zu beseitigen. Jetzt heißt es: „Personen, die Tiere halten oder führen, haben zu verhindern...“ Damit sollen alle Personen gleichermaßen angesprochen und soll die geschlechtergerechte Schreibweise berücksichtigt werden. Neu ist der Passus, dass die Personen „ein geeignetes Hilfsmittel für die Aufnahme und den Transport“, zum Beispiel Hundekotbeutel, mitführen und auf Verlangen von Verwaltungsbeamten oder Polizisten vorweisen müssen.

Weil die Tiere in der Natur ausreichend Nahrung finden, wird das Füttern von Tauben und Wasservögeln verboten. Gründe für die Satzungsergänzung aus Sicht der Stadtverwaltung: Eine einseitige Ernährung führt zu Mangelerscheinungen und macht Tiere anfälliger für Krankheiten, zudem führe ein Überangebot an Nahrung zum Anstieg der Population. Und außerdem: Brot, das zum Füttern ins Wasser geworfen, aber nicht gefressen wird, sinkt auf den Boden und verfault. Der Fäulnisprozess verbrauche Sauerstoff – und das könnte das Gleichgewicht im Gewässer kippen lassen.

Öffentliche Veranstaltungen müssen spätestens vier Wochen vor Beginn schriftlich bei der Hansestadt Stendal angezeigt werden. Eine gesetzliche Pflicht zur Anmeldung besteht zwar nicht, aber weil es zum Beispiel zur Sicherheit einige Auflagen geben könnte, möchte die Verwaltung diese vier Wochen Zeit zur Vorbereitung und Auflagenerteilung haben.

Hier wird festgeschrieben, dass vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die zuvor aufgeführten Festlegungen als ordnungswidrig gelten. Die Summe, mit der Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können, hat sich im Vergleich zur Vor-Satzung verdoppelt. Lag die mögliche Geldbuße bisher bei bis zu 2500 Euro, sind der künftig bis zu 5000 Euro.