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Gericht Betrunken auf Fahrrad unterwegs

Der Mann aus Stendal wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte 2,36 Promille Alkohol im Blut.

Von Wolfgang Biermann 09.11.2020, 07:00

Stendal l Weil ein Stendaler mit rekordverdächtigen 2,36 Promille Alkohol im Blut im Wohngebiet Stadtsee mit dem Fahrrad unterwegs war, ist der Wiederholungstäter jetzt vom Amtsgericht der Rolandstadt wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro verurteilt worden.

Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit stellten Polizeibeamte laut seinerzeitiger Meldung am Abend des 8. Juni dieses Jahres um 23.17 Uhr den 40-Jährigen mit seinem Fahrrad in der Stadtseeallee, weil er ohne Licht fuhr. Doch nicht nur das. Den Beamten fiel seine unsicheren Fahrweise auf.

Und so wurde der Mann einer Kontrolle mit freiwilligem Alkoholtest unterzogen. Der ergab einen Wert von 2,29 Promille, eine daraufhin durchgeführte Blutentnahme attestierte dem Radfahrer dann sogar einen Blutalkoholwert von 2,36 Promille.

Nicht zum ersten Mal musste sich der 40-Jährige, der noch dazu zur Tatzeit unter Bewährung stand, vor dem Amtsgericht verantworten. Etliche Male schon hat die Volksstimme über ihn berichtet, zum ersten Mal im Frühjahr 2016. Da hatte der damals 35-Jährige schon diverse Einträge in seinem Strafregister.

Mit 15 Jahren kam er erstmals mit dem Gesetz in Konflikt. Erst gab es Geld- und später Haftstrafen. Etliche saß er ab. Eine Tischlerlehre hatte der gebürtige Osterburger abgebrochen. Derzeit lebt er von ALG II, ist geschieden und kinderlos. Alkohol spielte immer eine große Rolle in seinem Leben, spiegelt sein Strafregister wider.

„Ein paar Bier und ein paar Kurze“, hätte er am 8. Juni seit dem Nachmittag konsumiert, gab er aktuell vor dem Amtsgericht sofort zu. Er hätte sich aber durchaus „fahrtüchtig gefühlt“. Eine „lallende Aussprache“, wie sie die Polizeibeamten laut ihrer Strafanzeige wahrgenommen hatten, hätte es aus seiner Sicht nicht gegeben.

„Was machen wir nur mit Ihnen?“, zeigte sich Richterin Petra Ludwig angesichts des offenbar „dauerbetrunkenen“ Angeklagten ratlos. Seine neue Bewährungshelferin gab zu Protokoll, dass er zum ersten Termin, zu dem sie ihn im September eingeladen hatte, nicht erschienen war. Ihre Vorgängerinnen bekundeten schriftlich, dass er zu vorherigen Terminen meist alkoholisiert und „verpeilt“ gekommen sei. „Ich guck da morgen mal hin“, zeigte er sich im Gericht kooperativ.

Der Staatsanwalt sah den angeklagten Sachverhalt in seinem Plädoyer als erwiesen an und forderte wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen à 15 Euro (1050 Euro). Die Höhe der Geldstrafe hielt Richterin Ludwig für angemessen, allerdings bewertete sie Tat nicht als vorsätzlich, sondern als fahrlässig. Zugute hielt sie dem Delinquenten sein Geständnis und, dass er nur mit dem Fahrrad unterwegs war.