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Gericht Nachbarn streiten um fremdes Holz

Am Amtsgericht Stendal stritten zwei Nachbarn um Holz, das keinem der beiden gehörte.

Von Wolfgang Biermann 04.07.2018, 15:08

Stendal l Um einen vertrackten Fall angeblichen Holzdiebstahls ging es unlängst am Amtsgericht. Letztlich ging der Prozess für den vermeintlichen Dieb von Sturmholz im Wert von 400 Euro aber gut aus – das Verfahren gegen ihn wurde ohne jegliche Auflage eingestellt. Ob er das Holz behalten darf, blieb offen und muss nötigenfalls zivilrechtlich geklärt werden. Das Holz trockne zurzeit auf seinem Grundstück, gab der Angeklagte auf Frage des Gerichts an.

Laut Anklage soll der 60-Jährige aus einem Dörfchen in Elbnähe besagtes Holz unberechtigt mit Traktor und Motorsäge von einem Grundstück, das einer weltweit verzweigten Erbengemeinschaft gehört, mitgenommen haben, um es für sich zu verwenden. Das stimme, gab der Angeklagte denn auch zu. Allerdings hätte ihm der Grundstücksverwalter vor Jahren mündlich zugesichert, dass er das tun dürfe. Schließlich diene es ja auch der Gemeinschaft, wenn er trockenes Holz aus dem Überflutungsgebiet beseitige.

Aber, so stellte es sich heraus, war der Mann, den der Angeklagte als Verwalter bezeichnete, kein solcher, sondern nur der Ehemann einer ortsansässigen Beteiligten der Erbengemeinschaft. Und als solcher war er daher auch nicht berechtigt, derartige Genehmigungen zu erteilen, zumal die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind.

Deshalb hätte er von ihm auch die Erlaubnis nicht schriftlich bekommen, das sei ihm klar, gab der Angeklagte zu. Er könne auch nachvollziehen, warum der angebliche Verwalter nicht mehr zu seinem Wort stehe. Bei der Polizei angezeigt hatte den angeblichen Holzklau ein Mann, dem das benachbarte des besagten Grundstücks gehört. Offensichtlich stehen der Angeklagte und dieser Nachbar in keinem guten Verhältnis. Beide haben wohl ein Auge auf das Grundstück geworfen, zumindest auf den Baumbestand darauf.

Im Gericht kam es zu einem lautstarken Disput zwischen den beiden. Der Angeklagte bezichtigte den Nachbarn, selbst unberechtigt Holz vom besagten Grundstück geholt zu haben. Er befinde sich in kurz vor dem Abschluss befindlichen Kaufverhandlungen mit der Erbengemeinschaft, gab der Nachbar daraufhin als Zeuge an. Die im Ort lebende Miterbin habe ihn beauftragt, die Polizei zu rufen, um den Angeklagten anzuzeigen.

Ob das der Wahrheit entspricht, konnte das Gericht aber nicht klären, da sich die Frau auf einer seit längerem geplanten Urlaubsreise befand. Um ausufernde und nicht im Verhältnis stehende Prozesskosten zu vermeiden, einigten sich Staatsanwaltschaft, Gericht und der Angeklagte darauf, das Verfahren einzustellen. Das sei wohl einem Freispruch nicht gleichzusetzen, aber immerhin bleibe das Strafregister „blank“, hieß es dazu vom Gericht.