1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Seniorin schlägt mit Knüppel zu

Gericht Seniorin schlägt mit Knüppel zu

Als Verbrecher wurde das Opfer von der Frau aus dem Elb-Havel-Winkel beschimpft. Kurz darauf hat die Rentnerin den Mann niedergeschlagen.

Von Wolfgang Biermann 03.01.2020, 11:00

Stendal l Eine Rentnerin soll den ehemaligen Arbeitgeber ihres Sohnes mit einem Knüppel verprügelt haben. Die Anklage der Staatsanwaltschaft warf der bislang rechtlich völlig unbescholtenen 72-Jährigen aus einem Ort im Elb-Havel-Winkel gefährliche Körperverletzung vor.

Darauf stehen laut Gesetz im Regelfall sechs Monate Gefängnis als Mindeststrafe. Um es vorweg zu nehmen: das Strafregister der Seniorin bleibt nach dem Prozess am Amtsgericht auch weiterhin unbefleckt. Ihr Verfahren wurde gegen Zahlung von 500 Euro an den Stendaler Verein „Arche“ e.V. eingestellt.

Bis dahin war es aber ein weiter Weg. Fast zwei Stunden dauerte es, bis Richterin Petra Ludwig und der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft die Angeklagte und ihre Verteidigerin davon überzeugt hatten, dass es für sie besser wäre, dem Vorschlag zur Verfahrenseinstellung zuzustimmen. Zunächst machte die 72-Jährige von ihrem Recht Gebrauch, als Angeklagte nicht auszusagen. Und so kam der Ex-Arbeitgeber ihres Sohnes sogleich als Zeuge zu Wort. Der 40-jährige, groß und stämmig, sagte aus, dass er mehrfach per Post die Arbeitspapiere des 53-Jährigen abgeschickt habe. Der habe aber behauptet, die Papiere nicht erhalten zu haben. Darum sei er zum Wohnhaus gefahren, um die Dokumente gegen Unterschrift des Sohnes abzugeben.

Er sei von der Angeklagten unter anderem als „Verbrecher“ beschimpft und aufgefordert worden, sich „zu verpissen“. Dann habe sie sich umgedreht. Er habe angenommen, sie hole ihren Sohn. Doch unvermittelt habe sie einen Knüppel in der Hand gehabt, mit dem sie ihn mehrfach gegen die linke Schulter geschlagen habe. Ein Zeuge bestätigte die Aussage des Opfers. Der hatte erst etwa zwei Monate später Anzeige erstattet und Strafantrag gestellt. Das bemängelte die Verteidigerin der Rentnerin. Darauf käme es gar nicht an, hielt der Staatsanwalt dagegen, weil gefährliche Körperverletzung ein von Amts wegen zu verfolgendes Verbrechen sei und ein Strafantrag dafür nicht nötig sei.

Daraufhin bot die Verteidigerin den Sohn als Zeugen auf. Der hätte sich zur Tatzeit im Haus aufgehalten und könne aussagen, dass das Geschehen anders gewesen sei. Doch der Zeuge machte als Sohn der Angeklagten von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Nun wollte die Verteidigerin die in Süddeutschland wohnende Tochter als Zeugin hören. Die würde bekunden, dass die Angeklagte zur Tatzeit gar nicht da gewesen sei. „Wollen Sie das hier wirklich auf die Spitze treiben?“, fragte Richterin Ludwig die Verteidigerin und bot zum wiederholten Mal die Einstellung des Verfahrens an. Erst da lenkten die Angeklagte und ihre Verteidigerin ein.